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Es gibt keine rechtliche Verpflichtung einen Ergotherapeuten einzustellen.Feli schrieb: Seit geraumer Zeit mache ich mir über verschiedene Dinge im Altenheim Gedanken:
Muss ein Altenheim einen ( ausgebildeten ) Ergotherapeuten beschäftigen, gibt es eine rechtliche Verpflichtung?
Es gibt die Vorgabe das es im Alten- und Pflegeheim eine Soziale Betreuung (andere nahmen sind Möglich) geben muss. Wer die Stelle besetzt und ob diese als gesonderte Abteilung oder integriert in den Pflegealltag Anwendung findet ist von Seiten des MDK nicht definiert.Feli schrieb: Ich habe überall gesucht, aber nur Empfehlungen dazu gefunden. Oder gibt es eine Vorgabe lediglich Personal zur Beschäftigung vorzuweisen?
Ja!Feli schrieb: Oder gibt es eine Vorgabe lediglich Personal zur Beschäftigung vorzuweisen?
Was und wie detailliert die Ziele sein sollen hängt vom Konzept und dem Personal ab. Wichtig ist die Integration in die Pflegeplanung mit Maßnahme, Ziel und Evaluation.Feli schrieb: Wenn ich hier lese, welche Vorgaben in Sachen Zielsetzungen, Therapieplan, Dokumentation und Evaluation der MDK nun erfüllt sehen möchte, dann frage ich mich, wie ungelernte Kräfte oder Alltagsbegleiter, die ja keine Therapeuten sind und somit nicht zielorientiert arbeiten, die Anforderung erfüllen sollen.
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