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Eine Stellenbeschreibung steht jedem Mitarbeiter zu. Eigentlich muss diese für jede Stelle/Position in diesem Haus geben. Haben denn alle anderen schon eine Stellenbeschreibung? Wenn nein - gehe ich davon aus das es noch eine Weile dauern wird. Außerdem kann man ja eine Stellenbeschreibung auch anpassen. Somit können die Arbeitgeber auf neue Gesetze oder interne Umstrukturierungen reagieren.schnatti schrieb: ich habe keine richtige stellenbeschreibung bekommen.mir werden immer mehr aufgaben zugeteilt.
Das ist vollkommen OK. Nur solltest du Prüfen ob dieses mit deinem Vertrag Übereinstimmt. Denn wenn dir mehr als zwei Mitarbeiter stetig unterstellt sind, oder du eine Leitungsfunktion hast sollte dein Gehalt höher sein als das Einstiegsgehalt ohne diese Befugnisse.schnatti schrieb: irgendwie bin ich jetzt bereichsleiterin von 8 mitarbeitern.
Grundsätzlich darfst du Fortbildungen geben. Hierfür gibt es keine besonderen Bestimmungen, außer es handelt sich rechtlich geschützte Fortbildungen.schnatti schrieb: und neuerdings "darf" ich seminare z.B. basale stimulatio für die Pflegekräfte und betreuungskräfte usw. halten.
Dürfen - ja, aber ist es wirklich sinnvoll??? - nein, außer du verfügst über umfangreiches Wissen und praktische Erfahrungen die du dir auf anderem Wege angeeignet hast.schnatti schrieb: habe aber selber noch keine fortbildung in diesen bereichen.
Darf ich das denn überhaupt?
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