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Bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Gehaltserhöhung können wir Ergotherapeuten und an den bekannten Richtlinien des BAT orientieren. So bieten sich die ersten Gehaltsverhandlungen nach sechsmonatiger Berufsausübung, nach zweijähriger Bewährung in dieser Tätigkeit und sobald einem mehr Verantwortung z.B. in vorm von weisungsbefugten Mitarbeitern an. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es Üblich das das Gehalt für diesen Zeitraum gleich bleibt. Sollte es zu einer Vertragsverlängerung kommen, kann diese Situation zu erneuten Gehaltsverhandlungen genutzt werden. Ist man nach Tarif angestellt, so erfolgt eine Anpassung automatisch. Ist es ein Einzelvertrag z.B. in Anlehnung an den Tarif, so muss jeder Arbeitnehmer individuell verhandeln. Am besten ist es die Intervalle bei Vertragsabschluss festzulegen. Sonnst kann es im Extremfall heißen das man für die Zeit der Anstellung im Unternehmen für das selbe Gehalt arbeitet.Nina-Ergo schrieb: Wann kann ich nach einer Gehaltserhöhung fragen? Wann steht mir was zu? Steht mir überhaupt etwas zu?
Dein Gehalt ist abhängig von deiner Qualifikation, sprich Ausbildung als Ergotherapeutin, und den aktiven Berufsjahren. Des weiteren gilt beim TVÖD je länger du in dem Betrieb arbeitest, desto mehr Geld bekommst du. In welchen Abständen die Erhöhungen erfolgt, ist dem beigefügten Link zu entnehmen.Nina-Ergo schrieb: Ist mein Gehalt von den Berufsjahren und auch vom Alter abhängig?
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