Vorfestagsregelung

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13 Juli 2014 23:44 #13458 von Wiwi
Vorfestagsregelung wurde erstellt von Wiwi
In unserem Haus wird die Vorfestagsregelung(am 24./31. Dez. arbeiten und ein Recht auf Freizeitausgleich bekommen laut AR- AVR) nicht umgesetzt , da es auch die Pfleger betrifft bin ich sprachlos wie wenig sie sich auskennen bzw. sie sich dafür interessieren, noch sprachloser bin ich wie der Gesamt MAV mir zwar recht gibt, die eigene MAV sich aber ausklinken will. keiner Traut sich. Wird mich mal interessieren wer sich darüber auch schon Gedanken gemacht hat.











Gruß WiWi

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08 Sep. 2014 22:39 #13514 von Sonia_80
Sonia_80 antwortete auf Vorfestagsregelung
Mach ich mir jeden Tag.

Laut verschiedenen pflegemitarbeitern höre ich die tollsten dinge. viele wissen ihre rechte nicht und andere können sie nicht durchsetzen, da die leitung dazwischen ist, der das genauso eingetrichtert wird.

bestes aktuelles beispiel: 03. Oktober und 1. November (von mir aus auch in den alten bundesländern der 31.10, bleibt sich gleich)

an beiden tagen muss regulär gearbeitet werden. aber wer am 3. oktober arbeitet bekommt dafür am 1. november frei und umgekehrt.

aber das grundsätzlich jeder schonmal die stunden gutgeschrieben werden sollten ob er arbeitet oder nicht weiß keiner. dann rechnet das mal auf 50 mitarbeiter hoch.

genauso wenn urlaub, es steht zwar im we urlaub drin wenn derjenige arbeiten muss, aber die stundenzahl wird unten nicht aufgeführt, also nicht mit einberechnet oder wenigstens vorne an der gesamtstundenzahl abgerechnet.

wir sind verpflichtet zum sommerfest und weihnachtsmarkt verpflichtend 2 stunden zu kommen. hab da sauch irgendwo schriftlich.

haben verschiedene angebote im haus wo einm mitarbeiter der sb ehrenamtlich kommen soll , was eigentlich betreuung ist von den veranstaltungen her.

seitdem geht meine frage zum chef immer folgende: soll ich frau xy zum dienst für den so und sovielten im dienstplan einplanen ode rhaben sie genug mitarbeiter.

oft hilft das und es kommt ne ablehnung oder ich darf ganz offiziell die stunden dann aufschreiben.

es geht nicht nur um feiertage. es kommt vor das 2 vollzeitstellen 2 unterschiedliche sollstundezeiten haben bis zu 10 h unterschied.

komisch, das scheint alles nur so bei uns beiden zu laufen, bei den anderen scheint alles perfekt zu sein.

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15 Juli 2015 23:06 #13855 von Wiwi
Wiwi antwortete auf Vorfestagsregelung
ich habe einen kleinen Teilerfolg, meine Wochenfeiertage werden bezahlt wenn ich zu Hause bleibe, laut meinem Tarifrecht steht mir das zu, ich mußte vor Gericht klagen, auf den Anwalt hätt ich verzichten können, hätte mein guter Bekannter viel besser hingekriegt (eigene Anwaltskosten müssen selber bezahlt werden, bis zur ersten Instanz muß dich aber kein Anwalt vertreten) bei den Vorfestagsregelungen versuch ich es jetzt ohne Anwalt da ich mir recht sicher bin.
Tschüß Wiwi

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