Hallo Parapluie,
rechtlich ist es so, dass die examinierte Pflegekraft die Medikamente verabreichen muss. Delegieren ist im Rahmen der Ausbildung an Schüler möglich (unter Aufsicht).
Die Delegation an Verwandte, Alltagsbegleiter oder ambulante Therapeuten ist rechtlich nicht zulässig. Quelle muss ich noch suchen beim schnellen Googeln fand ich nichts. Zitiere aus meiner uralten Altenpflegeausbildung und in meiner Ergoausbildung lernte ich das auch so.
Ablehnen macht also Sinn.
Die Frage ist aber auch, ob es für den alten Menschen Sinn macht, wenn du Eßtraining machst und dann jemand anderes für die Medikamente kommt. Oder ob es für ihn sinnhaftiger ist, die Medikamente gewohnt zu/nach den Mahlzeiten einzunehmen.
Wichtig für dich ist ja zu wissen: sind es auch wirklich seine Medis? Was muss gekaut oder aufgelöst werden und was vor oder zu oder nach der Mahlzeit genommen werden. Und mogelt er beim Schlucken?
Rechtlich ist das für mich klar, aber im Alltag eben oft anders...
Unsere Alltagsbegleiterinnen verabreichen die Medikamente nur, wenn sie ihnen ausdrücklich in die Hand mit Anweisung wann, wie und wo gegeben werden. So würde ich das auch als Externe machen.
Hoffe, habe dich nicht noch mehr verwirrt.
LG Sophia