Hallo schnatti,
was genau meinst du?
Bezüglich Fortbildungen gibt es verschiedne Regelungen, die sich auf die Position und den Arbeitgeber beziehen.
Schriftliche Quellen weiß ich gerade nicht aus dem Kopf.
Grundsätzlich gilt für Praxisinhaber eine Foltbildungepflicht mit einer bestimten vorgeschriebenen Fortbildungspunktezahl in einer gewissen Zeitspanne. - Eine Fotbildungspflicht für deren Mitarbeiter gibt es nicht!
Für Heime gibt es ebenfalls Regelungen. Leider kenne ich diese nicht auswendig, aber was ich weiß da es Pflichtschulungen (bei mir im Haus) wie Hygiene und co. gibt. Welche Fortbildungen dazu kommen hängt dann von deienm Arbeiteger und dem Interesse an einer gut Qualifizierten Mitarbeiterin ab. Es gibt Mindestbestimmungen (welchen Fortbildungsschein/Ausbildung muss der Mitarbeiter haben um die Position einnehmen zu dürfen) und dann noch die Anforderungen bzw. die Abfrage des MDK nach regelmäßigen Fortbildungen (siehe auch MDK-Prüfbogen).
Und dann gibt es noch die möglichkeit auf Bildungsurlaub. Diesbezügich ist aber nicht geregelt wer die Kosten der Fortbildung übernimmt. Vieles ist Verhandlungssache.
Da ich nicht weiß in welchem Berich du arbeitest, kann ich dir lieder keine gezielteren Tipps geben.
Liebe Grüße sendet
Nadja
"Damit das Mögliche entsteht,
muss das Unmögliche versucht werden."
(Hermann Hesse)