Qualifikation 87b

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03 Apr. 2011 20:42 #9955 von Anonymous
Qualifikation 87b wurde erstellt von Anonymous
Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Muss man um nach §87b arbeiten zu können, eine Fortbildung zum Beschäftigungsassistenten haben?


Viele Grüße
Jessica

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03 Apr. 2011 22:08 #9956 von Pegasus
Pegasus antwortete auf Qualifikation 87b
Hallo Zwergin,

die Qualifizierung musst Du haben.

Jedoch werden erlernte Berufe wie Altenpflegerin, Krankenschwester, Kinderkrankenschwester oder Ergotherapeutin z.B. als Qualifikation anerkannt.

Als Heilerziehungspflegerin musst Du die Qualifikation z.B. komplett machen.

Ist übrigens keine Fortbildung zum BA, sondern eine

Qualifizierungsmassnahme mit 160 Stunden Theorie und mindestens 80

Stunden Praktikum.

Wenn Du völlig neu in dem Beruf bist sollten es schon ein paar Stunden mehr sein.  ;)

Gruß
Pegasus

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03 Apr. 2011 22:22 #9957 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Qualifikation 87b
Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich selbst bin Ergotherapeutin und frage, weil bei uns auf der Arbeit jmd nach §87b arbeitet, der die Qualifizierung (sorry hatte mich falsch ausgedrückt) nicht hat und auch keinen ähnlichen Beruf erlernt hat.
Welche Konsequenzen kann das haben?

Ist der Beruf der Diplom-Sozialpädagogin auch anerkannt?

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07 Apr. 2011 19:01 #9970 von Pegasus
Pegasus antwortete auf Qualifikation 87b
Hallo Zwergin,

so aus dem Gefühl raus sag ich jetzt mal "nein". Aber vielleicht besteht eine Teilqualifikation. Das kannst Du am besten direkt bei der Kasse erfragen wenn Du einen qualifizierten Mitarbeiter an die Strippe bekommst^^

Hatte in einem Forum eine Auflistung dazu, welche vor kurzem leider verloren ging.

Vielleicht kann Dir ja das Dokument im Anhang noch weiterhelfen. Auf welcher Seite ich das fand, kann ich leider auch nicht mehr sagen^^

Gruß Pegasus

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