Sterbebegleitung in der Betreuung nach § 87b SGB XI

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20 Jan. 2011 15:20 #9437 von violet
Hallo ihr Lieben

Ich habe eine ganz dringende Frage und kann dazu konkret nichts im Internet finden.
Sind Betreuungskräfte qualifiziert Sterbebegleitung zu leisten oder machen sie sich damit sogar strafbar? Mir ist letzteres heute zu Ohren gekommen, leider konnte mir niemand sagen wo soetwas verzeichnet ist. Wenn dem tatsächöich so ist, müsste das doch irgendwo festgehalten sein.
Ich weiß natürlich das richtige Sterbebegleitung nur von einer Person durchgeführt werden kann, die eine entsprechende Fortbildung hat, aber ich kenne es aus meiner Erfahrung in vielen Häusern, das Sterbebegleitung im Sinne von intensiver Betreuung durch Pflegekräfte und Ergotherapeuten (auch ohne eine Fortbildung) durchgeführt wurden und nun kam heute die Frage auf, ob sowas auch von Betreuungskräften bei ihren bewilligten Bewohnern übernommen werden darf oder damit sogar eine Straftat begehen.

Danke und liebe Grüße,
violet

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20 Jan. 2011 15:50 #9438 von Parapluie
Hallo,
ich habe zuerst gedacht, "klar das ist strafbar" - aber du meinst wirklich -Begleitung - nicht -Hilfe?
Jetzt muss ich mich selber mal schlau machen, denn davon habe ich noch nie was gehört. Natürlich ist das für den Begleitenden vielleicht besser eine Fortbildung gemacht zu haben, aber das haben wohl die wenigsten - und dann würde das ja kaum gemacht werden.
Ich frage mich, was daran strafbar sein soll? Denn wie es wirkt hängt ja auch immer von der jeweiligen Person ab, die stirbt - und die begleitet. Empathie und Sympathie spielen da meiner Meineung nach eine wichtigere Rolle als ein abgestempeltes Formular...
Aber ich weiß es nicht - und bin aber sehr gespannt, ob das jemand hier weiß.
Hast du dich denn schon durch den Google-Wald gekämpft?

Gruß
Sonja

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20 Jan. 2011 16:08 #9439 von violet
hallo

Ich meine Begleitung, also das Dabeisein während ein Mensch im Sterben liegt, bzw auch Trauerarbeit wenn z.B. der Partner stirbt.

Ich hätte auch nie gedacht das man sich starfbar machen könnte, nur weil man im Moment des Todes bei einer Person ist und evtl kein Zertifikat vorweisen kann, denn aus dem menschlichen Aspekt betrachtet sind wir ja alle irgendwann einmal Sterbebegleiter in der Familie etwa...
Aus dem rechtlichen Aspekt weiß ich aber nun nicht wie dies geregelt ist. Google konnte mir nicht weiterhelfen, ich habe das Thema Sterbebegleitung durchforstet und die Stellenbeschreibungen der Betreuungskräfte bzw den Paragraphen selbst. Soweit ich nichts übersehen habe, wird Sterbebegleitung nirgends mit dem § 87b SGB IX zusammen erwähnt, also entweder ist es tatsächlich eine Aufgabe die nicht durch eben diese Mitarbeiter durchgeführt werden soll und deshalb einfach nirgends aufgeführt wird, oder aber es ist eine Lücke im System worüber sich noch keiner Gedanken gemacht hat.

Liebe Grüße,
violet

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21 Jan. 2011 05:55 #9443 von Sophia65
Guten Morgen Violet,

warum sollte das strafbar sein, wenn du "nur" begleitest? Das machen ja auch die Angehörigen.... Ich habe da noch nie von gehört und denke, dass das auch nicht stimmt!!!
Es gibt die Palliativ Care Fortbildung, die sehr umfassend ist und auch beinhaltet (soweit ich weiß), dass Medikamente injiziiert und ohne ärztliche genaue Anweisung gegeben werden dürfen. DAS darf man ohne Fobi natürlich nicht.
Sich an ds Bett setzen, die Hand halten, vorlesen, singen und ähnliches, das darf jeder!!!
Die Leute vom Hospiz sind oft Laien, die Fobis bzw Schulingen gemacht haben. Was ich so der Presse entnehmen konnte, geht es da inhaltlich einmal um das Sterben und die somatischen Vorgänge, aber eben vor allem darum, dass diese Hospizhelfer eben lernen mit dem Sterben umzugehen, sich zu rüsten....
Ich hoffe, ich kann dir ein wenig deine Angst nehmen....
Sicher darsft du keinerlei pflegerischen Tätigkeiten ausführen (absaugen oder so), aber eben das Gesicht feucht waschen, die Augen mal ein wenig kühlen oder so, das ist kein Problem.
Liebe Grüße von Sophia

Glück ist nicht in einem ewig lachenden Himmel zu suchen, sondern in ganz feinen Kleinigkeiten, aus denen wir unser Leben zurechtzimmern.
Carmen Sylva,Schriftstellerin

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21 Jan. 2011 15:50 #9445 von Jana
Hallo!

Bin ganz überrascht, was ich hier gerade gelesen habe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Sterbebegleitung nur durch Personal durchgeführt werden darf, welches eine entsprechende Fortbildung hat. Mich hat zumindest noch nie jemand nach einem Zertifikat gefragt, bevor ich ein Bewohnerzimmer betreten durfte...
Vielleicht hat ein Hospizverein in deiner Nähe einen Tipp zum Wahrheitsgehalt dieser Aussage?!
Wenn ich daran denke, frage ich mal bei unserem Hospizverein nach. Ich selbst mach dort gerade die Ausbildung zum ehrenamtlichen Hospizbegleiter und habe mehrere Leute im Kurs, die aus ganz verschiedenen Arbeitsfeldern kommen. Aber eben auch Pflegekräfte usw., die schon vor Beginn der Ausbildung Sterbende begleitet haben.
Liebe Grüße.
Jana

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23 Jan. 2011 10:05 #9452 von violet
Hallo,

ich war auch sehr überrascht als ich das hörte und im Internet bezüglich dessen nichts finden konnte. Fakt ist, das weder in der Stellenbeschreibung für Betreuungskräfte noch in den Dokumentationsunterlagen auch nur irgendwo Sterbebegleitung erwähnt wird (zumindest in unserem Haus) und das ich im Netz Sterbebegleitung in Zusammenhang mit Betreuungskräften oder dem Paragraphen auch keine Zusammenhänge finden konnte.
Das Problem ist im Moment nur, das Sterbebegleitung bzw Trauerarbeit in unserem Haus am häufigsten durch Betreuungskräfte abgedeckt wird, weil sie in gewisser Hinsicht den meisten Bezug zu "ihren" Bewohnern haben und dann auch darum gebeten werden dies durchzuführen wenn sie für den bewohner eigentlich nicht zuständig snd aufgrund fehlender Zusage der Zusatzbetreuung.
Ich kenne mich in der Ausbildung zur Betreuungskraft nicht aus, aber die Kollegen in unserem Haus haben in ihrer Ausbildng das Thema nur grob umrissen, gehen also (wie ich auch) nur mit dem eigenen menschlichen Gefühl an diese Sache heran. Im Grunde finde ich auch, das für eine grundlegende Sterbebegleitung keine Fortbildung oder ähnliches nötig ist, denn Menschlichkeit ist ohnehin der wichtigste Aspekt bei der ganzen Angelegenheit, aber wenn man sich dadurch tatsächlich starfbar macht, weil man "nur" ein Jahr gelernt hat und nicht drei oder fünf wie Ergos und Pfleger, dann bürdet man sich damit ja selbst ein Problem auf...

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23 Jan. 2011 16:06 #9457 von Pegasus
Hallo Violet,

also Sterbebegleitung gehört mit zu unseren Aufgaben. Das Wohlbefinden der Bewohner kann hierbei besonders gesteigert werden kann und dafür nehme ich mir persönlich extra Zeit wenn vom Bewohner gewünscht und wenn ich nur seine/ihre Hand halten soll.

Bezüglich nichts im Internet zu finden: Als Suchworte "Sterbebegleitung Betreuungsassistenten" findest auf der 2.Seite bei google viele Treffer dazu.
Unter "Sterbebegleitung Betreuungskräfte" sogar auf Seite 1.

Strafbar machen durch Sterbebegleitung? Müssen die Angehörigen dann auch fortgeschickt werden...

Haben viele Beiträge zur Sterbebegleitung/Trauerarbeit in unserem neuen Forum für Betreuungsassistenten falls noch weiteres Interesse zum Thema besteht.
Gruß erstmal
Pegasus

Wo sich Betreuungsassistenten treffen:
www.Betreuungsassistent.info
Der weltweit größte Treffpunkt
der zusätzlichen Betreuungskräfte im Internet!

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23 Jan. 2011 17:49 #9458 von Jana
Hallo Violet,

ich kann deine Angst verstehen. Wir alle wissen, dass man z.B. Angehörige nicht wegschicken würde, wenn sie die Sterbebegleitung übernehmen würden. Auch du würdest den Wunsch von Bewohnern nach einer Begleitung, zu denen du einen guten Kontakt aufgebaut hast, sicher nicht abschlagen. Aber das Grundproblem ist, dass du es nirgens schriftlich hast und somit das Gefühl hast, rechtlich nicht abgesichert zu sein.
Meine Ausbildung zum ehrenamtlichen Hospizbegleiter dauert ein Jahr und findet berufsbegleitend statt. Einmal in der Woche haben wir am Abend für 2 Stunden zu einem bestimmten Thema einen Vortrag, eine Praktikumsphase ist dabei (3 Monate in denen man 30 Stunden in der Begleitung tätig sein muss) und ein gemeinsames Wochenende am Ende der Ausbildung. Vielleicht kommt so etwas auch für dich in Frage und findet evtl. in deiner Nähe statt?? Mein Kurs kostet insgesamt 100€ und die Hälfte hat mein Arbeitgeber übernommen.
Ansonsten bitte doch deinen Chef die Sterbebegleitung als Aufgabenfeld in deine Stellenbeschreibung zu schreiben.

Schönen Sonntag Abend!
Jana

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26 Jan. 2011 22:15 #9481 von AlltagsbegleiterDL
AlltagsbegleiterDL antwortete auf Sterbebegleitung in der Betreuung nach § 87b SGB XI
Hallo Violet, habe mich soeben als neues Mitglied registriert.

Zu deiner Frage. Grundsätzlich - NEIN! es ist nicht strafbar. SterbeBEGLEITUNG stellt nicht nur für den sterbenden Menschen eine ganz besondere individuelle Situation dar, sondern auch für den Begleitenden.
Sterbebegleitung bedeutet, einen Menschen auf seinem letzten Lebensabschnitt beizustehen, ganz einfach nur DASEIN.
Ich bin nun 58 Jahre alt und begleite seit 10 Jahren Menschen auf ihrer letzten Reise und ich bin jedem Einzelnen sehr, sehr dankbar dafür, das ich ihn begleiten durfte und was er mich noch gelehrt hat.

SterbeHILFE ist strafbar!

Wenn du dich für die SterbeBEGLEITUBG interessierst, dann schau doch einmal in deinem näheren Umfeld nach einem Hospiz, ambulant oder stationär, die bieten auch Lehrgänge und Weiterbildungen an.

Ich hoffe, meine Antwort hilft dir. Wenn du weitere Fragen hast, dann melde dich wieder.  :)

Liebe Grüße von AlltagsbegleiterDL

d.l.

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26 Jan. 2011 22:44 #9483 von AlltagsbegleiterDL
AlltagsbegleiterDL antwortete auf Sterbebegleitung in der Betreuung nach § 87b SGB XI
Hallo Violet, ich möchte mich nochmals zu Wort melden, habe die anderen Antworten gerade gefunden und sehe es gibt hier große Unsicherheit.

Ich arbeite als Dozentin an medizinischen Fachschulen und bilde Alltagsbegleiter und Betreungsassistenten aus. Der Ausbildungsinhalt umfasst nicht die Sterbebegleitung und sollte auch nicht Inhalt eines Alltagsbegleiter werden.
In die Aufgaben eines Alltagsbegleiter und/oder Betreungsassistent gehören KEINE Pflegemaßnahmen und auch nicht die Sterbebegleitung.
Meine Erfahrungen in der Praktikumbetreuung sind, auch hier gibt es wie in jeder Branche und besonders im Gesundheitswesen schwarze Schafe. Immer wieder muss ich erleben, dass unsere Praktikanten zu Pflegearbeiten angehalten werden.
Unsere Auszubildenden weiße ich ausdrücklich darauf hin, dass sie weder in der Grundpflege und schon gar nicht in der Behandlungspflege eingesetzt werden dürfen. Es gibt leider immer wieder Einrichtungen, die die Situation ausnutzen und die  - Entschuldigung - die billigere Arbeitskraft - nämlich den Alltagsbegleiter, in der Pflege einsetzen. Hier kann es im Ernstfall zu versicherungstechnischen Problemen kommen.

Da ich, selbst seit 10 Jahren in der Sterbebegleitung tätig bin, haben die Teilnehmer die Möglichkeit mit mir gemeinsam dieses Thema etwas intensiver zubesprechen.


Nochmals liebe Grüße

von AlltagsbegleiterDL

d.l.

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