Ergotherapeutin qualifiziert nach §87b?!

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28 Feb. 2010 20:10 #7874 von Missy_123
Ergotherapeutin qualifiziert nach §87b?! wurde erstellt von Missy_123
Ich war jetzt drei Jahre in Elternzeit und habe nun die Aussicht auf eine 400€ Stelle als Ergotherapeutin. Im begleitenden Dienst dort sind nur Sozialassistenten bzw ungelernte Kräfte, die Spaziergänge, Gruppenangebote u.ä. anbieten.
Ich soll eingestellt werden für ein gruppenangebot und Einzelbetreuung. Mein neuer Vielleicht Chef will nun aber wissen, ob ich qualifiziert bin, nach §87 zu arbeiten.
Also, wenn ich mir die Zielsetzung so durchlese... einen extra Lehrgang muss man als Ergo die bereits 3Jahre in einer Praxis gearbeitet hat und ausschließlich im Gerontobereich mit Hemiplegikern und Demenzkranken gearbeitet hat doch wohl nicht machen, oder??

Wo kann ich mich erkundigen, ob ich für sowas qualifiziert bin? Ich würde ja auch nicht viel anders arbeiten als nach §87b. Vielleicht ein bißchen mehr Bobath oder basale Stimulation  ;)
Kennt sich hier jemand aus? Mein neuer Chef tut es nämlich nicht und meint, er könne mich nicht einsetzen, dass ich die 400€ voll kriege, wenn ich nicht qualifiziert bin.

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01 März 2010 14:14 #7875 von Bubu
Hallo Missi,
du hast ganz sicher die Qualifikation zum Betreuungsassistenten. Meine Vorgetzten haben sich intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt u. festgestellt das eine Ergotherapeutin ganz sicher diese Qualifikaton besitzt. Auch der MDK sähe das so!! Die Ausbildung zur Ergo geht doch viel tiefer und intensiver in die Behandlung und Förderung/Betreuung dementiell erkrankter Menschen.Sehr oft sind Ergos auch die Vorgesetzen der Betreuunglassistenten .Die Ausbildung zur Ergo ist doch sehr viel umfangreicher und nicht auf Betreuung ausgegerichtet.. sorry.. betreuen kann jeder aber therapeutische Behandlungstechniken erlernt man in der Ausbildung zur Ergo. Schließt mit einem Examen ab und nicht mit einem Zertifkat nach ein paar Monaten Ausbildung wie zb. zum Betreuungsassisten.Soll jetzt kein Angriff oder Herabsetzung auf die Betreuungsassistenten sein.
Ich glaub dein Chef möchte 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen... dich als Ergo und gleichzeitig eine Betreuungassistentin für die er ja viel weniger Lohn zahlen muß. Verkauf dich nicht unter Wert.
Meine Frage ist. Wieso möcht er überhaupt eine Ergo als Betreuungsassistentin??? Sollst du behandeln oder betreuen???
Seufzz... ist doch so ähnlich als wenn eine exam. Altenpflegerin als Altenpflegerhelferin eingestellt wird.
Viel Glück und lieben Gruß vom
Bubu

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01 März 2010 16:00 #7876 von gaensebluemchen
gaensebluemchen antwortete auf Ergotherapeutin qualifiziert nach §87b?!
Hallo, kann mich bubu nur annschließen!

lass dich net ausnutzen....du bis ergo und aslo lass dich auch so einstellen!!!!

LG

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01 März 2010 20:11 #7879 von Missy_123
Ausgeschrieben war die Stelle als Ergotherapeutin.
Die Bezahlung ist auch gut (10€/Std) für eine 400€ Stelle.

Aber mein Chef will mit mir den §87b abdecken, da das Heim gerade in der "Aufbauhase" ist. Es hat gerade erst eröffnet und ist nur zu 1/3 belegt. Nächstes Jahr stellt er mir dann einen Halbtagsjob in Aussicht, wenn mind. 2/3 belegt seien (passt mir gut, da mein Jüngster gerade 7Wochen alt ist ;) & ich im Moment nicht so viele Stunden arbeiten kann.). Und zZ machen 2 Sozialassistenten (??? oder so ähnlich) Mo-Do je 2 Gruppenangebote täglich. Und ich soll dann Fr/Sa vormittags Gruppenangebote machen und meine Stundenzahl, je nachdem wie ich eine Betreuung für die Kinder finde, mit Einzelangeboten bei Dementen und Bettlägrigen aufstocken. Also soll ich sowohl betreuen als auch therapieren.
Warum ich jetzt nun §87b abdecken soll, ist mir dabei ziemlich egal, da die Bezahlung stimmt *find*, ich freie Zeiteintelung habe, erst mal wieder "einen Fuß in der Tür" zum erlernten Beruf und ich die Einzelbetreuung selbst gestalten kann.

Das Problem war eben, dass er nicht wüßte, ob ich für §87b "qualifiziert" sei, da es ab diesem Jahr Pflicht sei, eine bestimmte Stundenanzahl nachzuweisen (das müsste dann ja mein alter Chef können) oder einen Lehrgang machen müsse. Und er wollte nun von MIR mit Sicherheit wissen, ob ich das könne. Denn er habe davon keine Ahnung...

Ich hoffe dann ja auch, dass ich später Betreuungsassistenten und andere Ergos in mein Team dazu bekomme :D

Danke für deine Antwort, Bubu!

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02 März 2010 02:15 #7882 von Pegasus
Hallo Missy,

eine 400€-Stelle darf dir, wenn du als Betreuungsassistentin angestellt werden sollst, nicht angeboten werden.
Betreuungsassistenten nach § 87b SGB XI müssen sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden. (besteht bei 400€-Minijob nicht)
Man könnte aus dem Mini-Job aber einen Midi-Job machen. Darunter versteht man die Niedriglohn-Jobs der so genannten "Gleitzone" zwischen 400,01 und 800 Euro. Bei einem Arbeitsentgelt ab 400,01 Euro monatlich besteht volle Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Gruß und viel Glück
Pegasus

Wo sich Betreuungsassistenten treffen:
www.Betreuungsassistent.info
Der weltweit größte Treffpunkt
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02 März 2010 19:43 #7887 von Missy_123
Ich soll ja als Ergotherapeutin eingestellt werden... Ich habe auch keine Ahnung, warum ihm das mit dem §87b so wichtig ist.

Denn Abzüge von meinem Stundenlohn würde sich nicht lohnen. Wegen den Kindern kann ich ja zZ auch nicht mehr als 10Std/Woche arbeiten.  Deshalb ist für mich der 400€ Job gerade DIE Lösung.
Als Betruungsassistentin würde ich mich nicht einstellen lassen.

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