Hallo,
ich habe mich ein wenig durch das Forum gelesen und festgestellt, dass es bereits viele Threads gibt, in welchen die Tätigkeiten einer Betreuungkraft diskutiert werden. Ich gehöre auch zu den Betreuungkräften, welche alles macht (Toilettengänge, waschen, Essen anreichen, Kundenbefragungen, Nahrungsbefragungen, Erstaufnahmegespräche, Schreiben der Hauszeitung usw. usf.) Leider konnte noch nicht beantwortet werden, was mich sehr beschäftigt: Die Regelmäßigkeit und deren Auslegung.
Nun wurde in unserem Haus bei der letzten MDK Prüfung bemängelt, dass wir Betreuungskräfte Pflegeaufgaben übernehmen und dass dies sofort einzustellen sei. Nach einigem herumdrucksen äußerte die Heimleitung dann, welche Aufgaben in diesem Bericht genau aufgeführt wurden: Jegliche Aufgaben im Bereich des Waschens, Essens (austeilen genauso wie anreichen oder anleiten) und Toilettengänge.
Nun einige Monate später kommt die Heimleitung mit der wahnwitzigen Nachricht, dass dies nun doch erlaubt sei und wie absofort eben diese Aufgaben wieder übernehmen sollen, da lediglich keine Regelmäßigkeit vorliegen dürfe.
Laut diesem Schreiben
www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument...87b_SGB_XI_final.pdf
ist dort tatsächlich vermerkt, das Betreuungskräfte nicht regelmäßig in grundpflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten einbezogen werden dürfen.
Nun verstehe ich dies so: Wenn Not am Mann ist, mache ich Montag eben mal ein Waschtraining, helfe am Donnerstag mal in der Küche beim Abräumen ab und helfe Frau X. am Freitag beim Essen, wobei in der daruaffolgenden Woche keine solcher Tätigkeiten anfallen.
Ich beziehe die Regelmäßigkeit auf meine Tätigkeit.
Die Heimleitung versteht nun darunter: "Wenn jeden Tag ein anderer Bewohner gewaschen wird, zählt dies ja nicht als Regelmäßigkeit.
Die HL bezieht die Regelmäßigkeit auf die Bewohner.
Mal davon abzusehen, dass ein Waschtraining aller 40 Tage (eine Betreuungskraft betreut bei uns täglich etwa 40 Bewohner!) das Training ad absurdum führt, bin ich mir inzwischen unschlüssig, worauf sich diese "Regelmäßigkeit" konkret bezieht.
Vielleicht kann mir hier geholfen werden. Besonders an konkreten Gesetztestexten bin ich interessiert, ich konnte bisher jedoch nichts finden, da es oft nur sehr schwammig niedergeschrieben ist und eben leider wunderbar unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Vielen Dank,
Touka
(ich versuche nun ein drittes Mal diesen Beitrag zu posten, ich bin mir nicht sicher, wieso es bisher nicht funktionierte...also nochmal)