Hallo ihr Lieben,
ich habe eine wichtige Frage bezüglich der abzuleistenden Zeit der Bewohner, die unter dem §87b zusätzliche Betreuung erhalten.
Bisher hielten wir es so, das jeder Bewohner mindestens 30 Minuten die Woche bekommt (neben Ergo, externer Ergo/Physio) als Einzeltherapie und dann nochmal Integration in Gruppen wenn möglich statt fand.
Jetzt bekamen wir von der neuen PDL die Auflage, wir sollen jeden Bewohner 6 mal die Woche betreuen. Bei über 100 Bewohnern die bei uns unter dem Paragrapehn laufen und nur vier Betreuungkräften, sind wir schon so völlig überfordert, wobei davon etwa 80% Bettlegerige sind, die nicht in Gruppen integriert werden können. Das durch Laufzeiten über den Wohnbereich, Ruhezeiten der Bewohner (Mittagsruhe etc.) und unser Wasch- sowie Esstraining effektiv nicht mehr als 10 lächerliche Minuten pro Bewohner pro Tag blieben, muss ich wohl nicht erwähnen.
Gibt es einen festgelegten Zeitaufwand? Das günstigste wäre eine direkt vom MDK oder durch einen Gesetzestext festgelegte Richtlinie, gerne auch eine, die aussagt, das es keine genaue Richtlinie gibt und individuell jeder Einrichtung angepasst werden darf...so in der ARt "Bew. XY muss 60 Minuten die Woche mindestens betreut werden, wie diese Betreuung aufgeteilt wird ist im Ermessen der Einrichtung zu entscheiden."
Langsam geht mir diese Willkür echt auf den Keks, aller drei Monate erstellen wir ein neues Konzept, weil nirgends eine Grundlage festzustehen scheint, an der man sich orientieren kann...je nachdem, welcher MDK Prüfer im Haus ist, legt er es so oder so aus und wir fangen von vorn an...Inzwischen sind die Bewohner was das betrifft schon hinter der Konzepterstellung und der laufenden Pflegeplanungsänderung angestellt und das finde ich wirklich traurig!
Wäre schön, wenn sich hier Hilfe fände und mir jemand einen Tipp finden kann, ich suche mich schon seit STunden durchs Netz und habe nirgends etwas aussagekräftiges finden können.
LG,
violet