Wie erforderlich sind Fort- und Weiterbildung für 87b Kräfte

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06 März 2012 21:35 #11682 von Strozinga
Hallo zusammen,

koordiniere Betreuungskräfte der Gruppe 87b. Meine Frage ist, in wie weit sind diese Betreuungskräfte verpflichtet Fortbildungen jährlich und wie viele zu absolvieren? Ist es Wichtig, dass diese 87b Kräfte diese Fortbildungen extern Abhalten oder können die Fortbildungen auch intern über die Einrichtungen angeboten werden?
Kann mir das jemand beantworten? Würde mich freuen, wenn ich bis morgen Abend eine Rückmeldungen bekommen könnte, da ich Donnerstag eine Dienstbesprechung habe.

Lieben gruß
Strozinga

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07 März 2012 10:46 #11691 von Phaethon
Hallo,
2 Tage Fortbildung im Jahr sind vorgeschrieben (steht in den Richtlinien drin), aber ob extern oder intern steht da nicht drin. Meine PDL hat mir letzte Woche gesagt, interne gelten auch.
LG
Bettina

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07 März 2012 21:32 #11697 von ergotherapeutin
Anfrage Bezüglich der Richtlinien nach §87b Abs. 3 SGBXI zur
Qualifikaition und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in
Pflegeheimen.
an GKV
In diesen Richtlinien heißt es unter 4.:

"Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine
zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen
aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis
einschließt."

Nun gibt es für diese Fortbildung viele Anbieter, die 2-Tages-Kurse
bewerben und anbieten. Meine Frage ist nun: Sind diese Fortbildungen
speziell dafür zertifiziert oder ist es ausreichend, wenn man an
hausinternen Fortbildungen mit verschiedenen Themen teilnimmt, die in
Summe 16 Stunden pro Jahr umfassen? Diese hausinternen Fortbildungen
umfassen nicht zwei volle Tage, sonder verteilen sich auf 1-2 stündige
Fortbildung über das ganze Jahr.

Gibt es festgelegte Themen, die in dieser Fortbildung behandelt werden
müssen oder ist dies Ermessenssache?
Sollte ich bei Ihnen mit meiner Anfrage an der falschen Stelle sein,
teilen Sie mir bitte mit, wo ich diese Information erhalten kann.

Antwort:
speziell "zertifizierte" Fortbildungen für Betreuungskräfte nach §87b SGB XI gibt es nicht.

Die Anforderungen an die Fortbildungen für Betreuungskräfte sind allein in den Betreuungskräfte-Richtlinien geregelt; eine "Zertifizierungsstelle" für Fortbildungsmaßnahmen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Nur stundenweise angebotene Fortbildungen, die in der Summe 16 h ergeben, entsprechen nicht den in den Richtlinien genannten Anforderungen.

Vorgaben der GKV



[font=Verdana:1c99rhsk]Die Frage ist dann, hat an diese 2. tägige Fortbildung nicht gemacht, kann man sich dann noch 87b Betreuungskraft nennen? Meines Erchtens :nein

Wenn dies dann so ist, ist alles eingetragene ab diesem Zetraum hinfällig, es war/wurde keine 87b Betreuung durchgeführt noch angeboten. Mitarbeiter verliert Job, muß Ausbildung eventuell ganz neu machen.

Zusätzlich müßte das heim alle herhaltenen Gelder zurückzahlen, weil leistung nicht erbracht wurde. dann rechnet mal ;-)[/font:1c99rhsk]

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07 März 2012 21:38 #11698 von Jana
Hallo,

bei uns im Haus gilt folgendes:

§ 87b - Mitarbeiter müssen jährlich 2 Fortbildungstage haben, an denen sie entweder an FoBis außerhalb des Hauses teilnehmen oder an einer FoBi, die im Haus stattfindet, aber von einem nicht dem Haus zugehörigen Mitarbeiter / Referenten durchgeführt wird.
Die zu erbringende Stundenzahl bzgl. FoBi richtet sich nach der Arbeitszeit des Mitarbeiters (arbeitet er täglich vier Stunden gilt als ein FoBi - Tag eine Fortbildung mit 4 Stunden).

Schönen Abend!
Jana

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07 März 2012 22:37 #11701 von ergotherapeutin
Bezahlt derjenige auch nur die Hälfte der fortbildung oder geht der mittendrin?

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