Anfrage Bezüglich der Richtlinien nach §87b Abs. 3 SGBXI zur
Qualifikaition und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in
Pflegeheimen. an GKV
In diesen Richtlinien heißt es unter 4.:
"Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine
zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen
aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis
einschließt."
Nun gibt es für diese Fortbildung viele Anbieter, die 2-Tages-Kurse
bewerben und anbieten. Meine Frage ist nun: Sind diese Fortbildungen
speziell dafür zertifiziert oder ist es ausreichend, wenn man an
hausinternen Fortbildungen mit verschiedenen Themen teilnimmt, die in
Summe 16 Stunden pro Jahr umfassen? Diese hausinternen Fortbildungen
umfassen nicht zwei volle Tage, sonder verteilen sich auf 1-2 stündige
Fortbildung über das ganze Jahr.
Gibt es festgelegte Themen, die in dieser Fortbildung behandelt werden
müssen oder ist dies Ermessenssache?
Sollte ich bei Ihnen mit meiner Anfrage an der falschen Stelle sein,
teilen Sie mir bitte mit, wo ich diese Information erhalten kann.
Antwort:
speziell "zertifizierte" Fortbildungen für Betreuungskräfte nach §87b SGB XI gibt es nicht.
Die Anforderungen an die Fortbildungen für Betreuungskräfte sind allein in den Betreuungskräfte-Richtlinien geregelt; eine "Zertifizierungsstelle" für Fortbildungsmaßnahmen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Nur stundenweise angebotene Fortbildungen, die in der Summe 16 h ergeben, entsprechen nicht den in den Richtlinien genannten Anforderungen.
Vorgaben der GKV
[font=Verdana:1c99rhsk]Die Frage ist dann, hat an diese 2. tägige Fortbildung nicht gemacht, kann man sich dann noch 87b Betreuungskraft nennen? Meines Erchtens :nein
Wenn dies dann so ist, ist alles eingetragene ab diesem Zetraum hinfällig, es war/wurde keine 87b Betreuung durchgeführt noch angeboten. Mitarbeiter verliert Job, muß Ausbildung eventuell ganz neu machen.
Zusätzlich müßte das heim alle herhaltenen Gelder zurückzahlen, weil leistung nicht erbracht wurde. dann rechnet mal
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