Gruppenarbeit/ rechtliche fragen in der Ausbildung als Demenzbetreuer

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16 Jan. 2012 15:33 #11443 von adler
Sie haben in einer stationären Einrichtung die Aufgabe,eine Gruppe von zwei Frauen und drei Männer zu begleiten.
Frage dazu lautet: Erläutern Sie Anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen was sie beachten müssen:
Gehen sie auf zwei besonders ein:

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16 Jan. 2012 22:06 #11446 von Pegasus
Hallo Adler,

könntest Du das ganze mal ein wenig umformulieren? Bisserl mehr Text um was es Dir überhaupt geht!? Zudem verstehe ich die von Dir verwendete Umfrageoption nicht  ???

PS: Herzlich Willkommen in diesem tollen Forum, in dem ich auch schon mehrere Anregungen und Tips bekommen habe ;)

Gruß Pegasus

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16 Jan. 2012 22:18 #11447 von Trulla-la

adler schrieb: Sie haben in einer stationären Einrichtung die Aufgabe,eine Gruppe von zwei Frauen und drei Männer zu begleiten.
Frage dazu lautet: Erläutern Sie Anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen was sie beachten müssen:
Gehen sie auf zwei besonders ein:


Geht es dir ums Haftungsrecht?
Fahrlässigkeit?
Oder Oder Oder

Beispiel...
Was wäre wenn du 5 BW betreust, einer geht weg/steht auf und verletzt sich.

So in der Art?

Und was meinst du mit

Gehen sie auf zwei besonders ein:


2 BW oder zwei rechtliche Fragen/Punkte?

Denke ich kann dir helfen, brauche aber noch etwas mehr Hintergrund
Trulla-la

P.S.
Brauchst du auch Paragraphen?

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16 Jan. 2012 22:41 - 17 Jan. 2012 16:22 #11448 von adler
Hallo ,Trulla-la du weist genau wovon ich spreche, paragraphen und Gesetze sind sehr wichtig, vor allem das SGB XI §11
Ich weiß nicht genau was gemeint ist mit( gehen Sie auf zwei besonders ein) aber ich denke die Dozentin meint zwei Situationen
Danke, Danke, dass du mir helfen willst.
Wir sollen alles mit einbeziehen oder auf was man achten muss,wenn man diese Gruppe betreut.
( z. B. Hygiene beachten, bei Obst reichen-welches Gesetz oder § trift zu. Das Bsp.was du genannt hast ist auch gut)

Ich schreibe zum ersten mal in so einem Forum, deshalb ist für mich noch alles NEU. Ich finde es ganz toll auch auf so einem Weg HILFE zu bekommen.

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17 Jan. 2012 20:49 #11452 von EbeDe.net-Team
Hallo Adler,

die Umfrage oben haben wir entfernt. Weiterhin guten Austausch im Forum!

Dein EbeDe.net-Team

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17 Jan. 2012 21:18 #11456 von Trulla-la

von Adler
Hallo ,Trulla-la du weist genau wovon ich spreche, paragraphen und Gesetze sind sehr wichtig, vor allem das SGB XI §11


Auszug aus dem von dir benannten SGB XI §11

(3) Die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes bleiben unberührt.


Da geht es um die gesetzliche BT = Aufenthaltsbestimmung etc.
Nicht um die zus. nach §45b/87b

Sorry wenn ichs jetzt sehr kurz fasse,aber hab in meinem Forum gerade ein wenig Streß.

Ich versuche mal ein Beispiel.............
Du gehst mit 3-4 BW aus dem Haus. Zum Supermarkt 3 Str. weiter. Einer der BW bedarf erhöhter Aufmerksamkeit weil er keine räumliche Orientierung mehr hat.
Im Markt bist du einen Moment abgelenkt und dieser BW läuft allein auf die Straße, vor ein Auto.

Jetzt steht u.U. die Frage im Raum ob dich eine Verschulden trifft.

Grundsätzlich NEIN, vorausgesetzt du warst wirklich in der Lage alle 4 BW zu beaufsichtigen.
Warst du, weil es nur EIN BW ohne Orientierung war.

Welche Paragraphen das betrifft müßt ich raussuchen.


Hat eure Dozentin euch da garnichts an die Hand gegeben?

Hoffe so kannst du schonmal beginnen.
Bis wann muß du das denn ausarbeiten?
lg Trulla-la

P.S.
Die auch noch neugierig wäre wo (Bildungsträger/evtl. Ort) du Deine Ausbildung machst.

P.P.S.
Könnte eurer Dozentin auch um Übernahmeverschulden gehen.
Wegen der Überschrift vom § 11

Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen

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18 Jan. 2012 15:08 - 28 Jan. 2012 18:55 #11461 von adler
Hallo ,Trulla-la
erstmal vielen Dank,dass du dir die Zeit nimmst,ist ja nicht selbstverständlich. Ich mache die Ausbildung bei den Maltesern in Duderstadt, die ich sehr gut finde. Meine Dozentin ist 75 Jahre und Unterrichtet Recht. Eine tolle Frau mit sehr viel Berufserfahrung.(ehemalige Heimleiter in einem Altenheim). Ich bin 54 Jahre und habe mich nicht so richtig mit Gesetzen und § auseinandergesetzt., deshalb schreibe ich hier im Forum. Unsere Dozentin will einfach nur von uns wissen, ob wir verstanden haben, wie wir uns verhalten müssen in bestimmten Situationen. Was habe ich für Rechte ,aber auch Pflichten. Ich hoffe, jetzt ist die Aufgabe deutlicher geworden.

Hier nochmal die vollständige Aufgabenstellung.


MENSCH SEIN,MENSCH BLEIBEN - AUCH IN DER PFLEGERISCHEN ABHÄNGIGKEIT
hier müssen wir auf das Grundgesetz eingehen.Die würde des Menschen ist unantasbar.


In der Alltags-und Demenzbegleitung sind sie täglich im Zwiespalt zwischen den Möglichkeiten und dem Machbaren in Ihrer Tätigkeit.( Tipp von Ihr SGBXI§ 1) weißt du warum?
Eine Situation ist z, B. eine Frau muss auf Toilette. Wie verhalte ich mich, oder ein Bewohner bekommt einen Schwächeanfall. u.s.w.
 


Hierzu die Frage

Sie haben in einer stationären Einrichtung die Aufgabe,eine Gruppe von zwei Frauen und drei Männer zu begleiten.
Frage dazu lautet: Erläutern Sie Anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen was sie beachten müssen:
Gehen sie auf zwei besonders ein:



Ich habe am  Wochenende noch Zeit. Montag ist Abgabetermin.

Morgen schreiben wir eine Klausur über Prophylaxsen,da habe ich jetzt auch nicht die richtige Zeit

Bin Dankbar für jede Antwort
Ich wünsche allen noch vlei Freude bei der Arbeit mit  den Senioren

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18 Jan. 2012 18:29 #11462 von Trulla-la
Hallo Adler

So so, Duderstadt.
wie kam dieser Ort zu seinem Namen?
Kennst du´s?

Die Ortsvorstände suchten nach einem guten, treffenden Namen. Konnten und konnten sich aber nicht einigen.
So gab einer es an den anderen weiter.................
"Gibt DU der Stadt den Namen"
"Nein, gibt DU der Stadt ihren Namen"
usw.

Soviel zur Heimatkunde  ;D

Zu Prophylaxen kann ich dir gleich was geben.....
Schau mal hier www.passail.eu/krankenpflege/prophylaxen.htm
+ hier www.pflegewiki.de/wiki/Kategorie:Prophylaxe
+ dann noch hier www.altenpflegeschueler.de/fragen/Prophylaxe.php

Die haben mir damals viel geholfen.

Zu deiner anderen Frage, daß muß ich mir noch ein paar mal genau durchlesen. Und schauen welche Paragraphen da zutreffen (können).

Fragestellung ist jetzt aber wesentlich eindeutiger.
Wenn ich´s schaff kommt morgen die Antwort. sonst wird es eher Samstag.

Toi Toi Toi für deine Klausur.
Trulla-la

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24 Jan. 2012 07:47 #11482 von Trulla-la
GuMo Adler

Nun ists also doch Dienstag geworden bis ich mich mit deiner Frage nochmal auseinandersetzen kann.

Du sprichst §1 SGB XI an = Soziale Pflegeversicherung

Doch was hat der mit ---

Adler
Eine Situation ist z, B. eine Frau muss auf Toilette. Wie verhalte ich mich, oder ein Bewohner bekommt einen Schwächeanfall. u.s.w.

Zu tun?
Garnichts.

Einzig §1 SGB I Absatz 4a) könnte/sollte man beachten.

§1 SGB XI
(4a) In der Pflegeversicherung sollen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt und den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.

Doch das betrifft im Grunde nicht uns als zus. BT, sondern alle die Gelder aus der Pflegeversicherung zahlen. Also die Pflegekassen.
Die müßen darauf achten, daß niemand auf Grund seiner Herkunft, des Geschlechts etc. benachteiligt wird.


Kann es sein das du das Grundgesetz meinst.
Hier mal Auszüge davon....

Grundgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn du alles nachlesen magst, hier www.bundestag.de/dokumente/recht ... gg_01.html


So, zurück zu deinem Beispiel.
Sorry, aber ich erkenne nicht wo da rechtliche Fragen sind.
Für einen zus. BT nach §45b/87b SGB XI ist das ganz (un)klar geregelt.
Es gibt Häuser in denen von uns erwartet wird, daß wir auch Toilettengänge machen. Andere lehnen dieses konsequent ab.

Und Thema Schwächeanfall ---
ganz klar eine exam. PK holen/rufen.

Weiter

Adler
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Auch hier erkenne ich in dieser Situation nicht das rechtliche Thema.
Vielleicht ist mir auch einfach zu selbstverständlich was das Grundgesetz sagt.
Ich achte IMMER auf die Selbstbestimmtheit eines BW.

Etwas anders wird es wenn du mit den BW das Haus verläßt. Denn da mußt du deine "Schäfchen" ja zusammenhalten. Was ist wenn dir einer der BW "abhanden" kommt?

Das kann ich dir leider auch nur aus meinem Gedächtnis erläutern. Gesetzestexte hab ich keine dazu. (Nochmal Sorry, dachte wir hätten damals was darüber geschrieben.)

Je mehr ich mich mit deinem Thema beschäftige, desto mehr erscheint es mir nicht unter gesetzlichen Punkten erläuterbar.
Zumindest nicht mit §§en


Uups,
sehe gerade du mußtest ja gestern abgeben!!
Oh je, da bin ich ja viel zu spät. :o

Hast du´s soweit hinbekommen?
Was macht eigentlich die Klausur in Prophylaxen? Lief sie soweit gut?

Melde dich wenn du weitere Klausuren/Fragen hast.
Ich helfe gerne.
Und das nächste Mal hoffentlich auch rechtzeitig. ;)

lg Trulla-la

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30 Jan. 2012 18:22 #11515 von adler
Guten Tag Trulla-la

Vielen Dank für die ausführliche Ausarbeitung . Ich hoffe, es hat nicht soviel Zeit in Anspruch genommen. Es war nur leider zu spät.  Ich hatte Glück, dass an dem Sonntag mein Sohn zu Besuch da war und es mir erklärt hat, in der Art wie du es beschrieben hast. Hat alles gut geklappt. Ich habe jedes mal Herzrasen, wenn ich was vortragen muß. Liegt wohl am Alter. Die Klausur über Prophylaxsen haben wir noch nicht zurück.

Ich sitze fast jeden Abend und lerne. Am 22. 02. schreiben wir die Ablussarbeit in der Pflege und am 24.02 schreiben wir die nächste Arbeit  über Validation. Ich bin froh, wenn alles vorbei ist.

Nochmals vielen Dank,
Was hast du für einen Beruf?
Wie gefällt dir deine Arbeit?

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