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adler schrieb: Sie haben in einer stationären Einrichtung die Aufgabe,eine Gruppe von zwei Frauen und drei Männer zu begleiten.
Frage dazu lautet: Erläutern Sie Anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen was sie beachten müssen:
Gehen sie auf zwei besonders ein:
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von Adler
Hallo ,Trulla-la du weist genau wovon ich spreche, paragraphen und Gesetze sind sehr wichtig, vor allem das SGB XI §11
(3) Die Bestimmungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes bleiben unberührt.
Rechte und Pflichten der Pflegeeinrichtungen
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Zu tun?Adler
Eine Situation ist z, B. eine Frau muss auf Toilette. Wie verhalte ich mich, oder ein Bewohner bekommt einen Schwächeanfall. u.s.w.
Doch das betrifft im Grunde nicht uns als zus. BT, sondern alle die Gelder aus der Pflegeversicherung zahlen. Also die Pflegekassen.§1 SGB XI
(4a) In der Pflegeversicherung sollen geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der Pflegebedürftigkeit von Männern und Frauen und ihrer Bedarfe an Leistungen berücksichtigt und den Bedürfnissen nach einer kultursensiblen Pflege nach Möglichkeit Rechnung getragen werden.
Wenn du alles nachlesen magst, hier www.bundestag.de/dokumente/recht ... gg_01.htmlGrundgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Auch hier erkenne ich in dieser Situation nicht das rechtliche Thema.Adler
Sie haben in einer stationären Einrichtung die Aufgabe,eine Gruppe von zwei Frauen und drei Männer zu begleiten.
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