Hallo in die Runde,
Claudia62 schrieb: Das sehe ich auch so-doch wie sieht das praktisch aus?
Unsere Arbeit überschneidet sich doch sicher auch?
In der praktischen Arbeit gibt es zum Teil keinen offensichtlichen Unterschied. Betrachtet man jedoch die Details so sind die Unterschiede offensichtlich.
1. Fachwissen der Ergotherapeuten über alle Krankheitsbilder inklusive Kontraindikationen
Beispiel: Mehrfacherkrankungen - Patient leidet unter Demenz, Parkinson und Herz-Kreislauferkrankung. Der Ergotherapeut weiß aufgrund seiner Ausbildung welche Tätigkeiten zu Vermeiden sind. Diese Wissen kann er an sein Team weiter geben, jedoch gehört es nicht zur Grundweiterbildung der Betreuungskräfte.
2. Ergotherapeutischer Befund
Nur der Ergotherapeut ist in der Lage einen ergotherapeutischen Befund zu erstellen. Die Pflegekraft erstellt im Gegensatz dazu eine Pflegeplanung und Betreuungskräfte/Pflegekräfte können Aktivierungs- und Betreuungspläne erstellen.
Der Ergotherapiebefund erhebt Daten die in der Pflegeplanung und den Aktivierungs- und Betreuungsplänen nicht erfasst werden. Eine Analyse der Pflegeplanung ergibt das in der Regel keine Daten über folgende Bereiche erfasst werden, die jedoch in der ergotherapeutischen Behandlung sehr wichtig sind:
- Z.B. Probleme/Ressourcen im Bereich: Körperwahrnehmung, Verarbeitung von visuellen, akustischen und taktilen Reizen, Propriozeption, Körpertonus, Veränderungen im psychomotorischen Antrieb
- Möglichkeiten zur optimalen Nutzung der Ressourcen: Automatismen und Rituale
Das Problem im Heimalltag ist, das Ergotherapeibefunde nicht ausreichend berücksichtigt werden und der Aufgabenschwerpunkt auf die allgemeine Betreuung verschoben wird. Denn ohne differenzierten Befund kann die Ergotherapie nur Aktivieren/Betreuen und das Fachwissen nur begleitend integriert werden.
3. Ergotherapeutische Konzepte/Modelle
Bobath, sensorische Integration, geführte Bewegungen nach Affolter, MOHO, COPM sind ergotherapeispezifisch und können gut in die Konzeptionelle Arbeit einfließen. Natürlich gibt es auch Teilaspekte die von Berufsfremden außerhalb der Therapie fortgeführt werden, jedoch die Erstellung eines individuellen Förderplans nach den jeweiligen Konzepten/Modellen ist Aufgabe des Ergotherapeuten. Arbeitet der Ergotherapeut nach den Konzepten, so muss die Evaluation und der regelmäßige Einsatz durch den behandelnden Ergotherapeuten erfolgen.
4. Einsatz gezielter Behandlungsmethoden
Jede ergotherapeutische Intervention richtet sich nach dem Befund, den Zielen und den daraus folgenden Maßnehmen.
Beispiel:
Ergotherapeutischer Behandlungsansatz: Bobath - Ziel: Tonusregulation - Maßnahme: Bewegungsübung.
Aus Sicht der Betreuung: Biographie - Bewohner hat Freude an Bewegung - Ziel: Freude, Beschäftigung, Aktiv sein - Maßnahme: Bewegungsübungen.
-> beide wenden Bewegungsübungen an, jedoch gibt es unterschiedliche Gründe, die Intervention ist eine andere und das Hintergrundwissen ist unterschiedlich.
Wie die Umsetzung in der praktischen Arbeit erfolgen kann beschriebt Gudrun Schaade in ihren Büchern "Ergotherapie bei Demenzerkrankungen. Ein Förderprogramm" und ""Demenz. Therapeutische Behandlungsansätze für alle Stadien der Erkrankung".
Liebe Grüße sendet
Nadja