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Trulla-la schrieb:
Personalschlüssel 1:25 gefordert.
Heißt für 25 BW mit §87b entweder...........
1 Vollzeitkraft oder
2 x 50 % oder
1 x 75% + 1 x 25% etc.
NICHT zulässig sind Mitarbeiter auf geringfügiger Basis = € 400,- Kräfte
Damit ist gemeint, daß die Leistungen von nicht sozialvers. pflichtigen MitarbeiterInnen NICHT bei der Pflegekasse abgerechnet werden dürfen.
Eine Beschäftigung auf Minijobbasis geht natürlich.
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Ziesel85 schrieb:
was mir nicht klar ist, ist ob es egal ist ob soziale betreuung oder 87b? ich muss vielleicht dazu sagen, dass bei uns auch die 87b-kräfte ergos sind...
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Trulla-la schrieb: NACHTRAG bezgl. der 400,- Kräfte
Trulla-la schrieb:
Personalschlüssel 1:25 gefordert.
Heißt für 25 BW mit §87b entweder...........
1 Vollzeitkraft oder
2 x 50 % oder
1 x 75% + 1 x 25% etc.
NICHT zulässig sind Mitarbeiter auf geringfügiger Basis = € 400,- Kräfte
Damit ist gemeint, daß die Leistungen von nicht sozialvers. pflichtigen MitarbeiterInnen NICHT bei der Pflegekasse abgerechnet werden dürfen.
Eine Beschäftigung auf Minijobbasis geht natürlich.
Und zur Bemerkung von Pegasus
Würde man die kompletten Std. umlegen, käme man auf einen Mittelwert von 374,4 Min. pro BW bei 39 Arbeitsstd./Woche
lg Trulla-la
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