Hallo!
Zunächst einmal kann ich Deinen Frust ziemlich gut nachvollziehen, da machst Du Dir die Mühe, verfasst ein Konzept und dann wird es vom Tisch gefegt und nur wenig konstruktive Kritik kommt rüber.
Aber: wenn ihr als Einrichtung zertifiziert werdet, müsst ihr ja bestimmte Anforderungen erfüllen. Und da Du den Bereich der Ergotherapie vertrittst, ist klar, dass du dich diesen Anforderungen stellen musst. In den Bereichen des Qualitätsmanagement geht es grob um drei Bereiche: die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität. Diese drei Bereiche müssen in deinem Konzept klar beschrieben und herausgearbeitet werden.
Dass sie Deine Methoden bemängelt kann ich zwar nicht nachvollziehen, und ich würde mir an deiner Stelle durchaus mehrere Konzepte überlegen, die Du zu verschiedenen Stellen einsetzt. Zb. wann genau findet das Affolter Konzept Anwendung, welche Grundsätze des Bobath Konzeptes bearbeitest du (zb Zimmereinrichtung, Stellung des Bettes, Lagerung der Patienten od. Berücksichtigung des Bobath Konzeptes bei Einzeltherapien am Bett). Zur Validation: grundsätzlich vollzieht sich derzeit ein Wandel in den Konzeptionen zur Dementenbetreuung. Betrachtete man früher ROT und Validation als das "Nonplusultra" sind dies heute eher Konzepte die sehr kritisch von allen Seiten betrachtet werden. Und jetzt geht es an den "Fisselkram" der Formulierung: eine "validierende Grundhaltung" ist wohl heutzutage eher angesagt und gern gesehen.
Einen perfekten Ergostandard kenne ich derzeit nicht (ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren
), ABER:
genauso wie es in der Pflege Standards zu den Arbeitsschritten gibt, kannst du natürlich ebenfalls standartisierte Abläufe festlegen. ZB wenn ein Bewohner neu einzieht wird das Erstgespräch binnen den ersten drei bis 5 Tagen durch die examinierte Fachkraft durchgeführt. Der Biographiebogen binnen der ersten sechs Wochen erhoben, usw usw. Schau dir mal die Standards aus der Pflege an, mit ein bißchen Arbeit kann so auch jede ergotherapeutische Leistung definiert werden.
Zu den Betreuungskräften. Auch in meiner Einrichtung haben wir derzeit 8 solcher ungeschulter Kräfte. Natürlich werden sie keine Leistung erbringen, für die wir ja schließlich drei Jahre Ausbildung gemacht haben. Aber in den GKV Richtlinien findest du beispielsweise die Aufgben die Betreuungskräfte wahrnehmen sollen, und m. E. nach sind diese Aufgaben durchaus delegierbar (Foto Alben anschauen, Spaziergänge etc). Dein Part ist ja vlt. eher die Koordination des Einsatzes dieser Kräfte, die Schulung oder die Überprüfung ihrer Leistung. Wodurch grenzt Du Dich als Fachkraft ab?
Ich kann natürlich nicht beurteilen was genau diese Qualtitätsfrau von Dir wollte und ob sie das was ich geschrieben habe vielleicht meinte. Und die menschliche Seite von ihr bzw der Umgang dir gegenüber sei mal dahingestellt. Nimm es doch als Chance an, Deinen Bereich den Du mit Motivation und Engagement vertrittst auch so darzustellen: professionell mit fundierten Fachkenntnissen. Und suche ruhig auch den Diskurs mit ihr und Deiner Chefin auf einer fachlichen Ebene, denn wie sagt mein Chef immer "Nur wo Reibung ist kann schließlich Energie entstehen"
Kopf hoch und lass den Kampfgeist frei. Steck sie einfach alle in die Tasche!
Viele liebe Grüße
Kathrin