Konzept und Ergotherapeutenstandard

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04 Jan. 2009 15:13 #5248 von SammyJo
Konzept und Ergotherapeutenstandard wurde erstellt von SammyJo
Hallo Ihr Lieben, ich wünsche Euch erstmal allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!  Ich bin oft bei euch hier zu gange und habe auch schon die eine oder andere Anregung gefunden. Doch heute wende ich mit einem Problem an Euch, das mir schon mächtig Kopfzerbrechen macht. Vielleicht sehe ich auch nur wieder alles viel zu kompliziert - keine Ahnung, aber ich denke, ich brauche mal wieder Eure Hilfe! Im November habe ich in einem privaten Seniorenpflegeheim zu arbeiten begonnen. Dort leben 34 Bewohner, davon 26 dement, bzw. schwer dement. Eine meiner ersten Aufgaben war es, ein Konzept für die soziale Betreuung zu erstellen. Das habe ich getan und es wurde von der Heimleitung begeistert angenommen. Ich habe dann also mit der ausführlichen Befunderhebung weitergemacht und habe versucht, meine alten Herrschaften zu aktivieren, zu motivieren, zu erreichen. Vieles muss ich noch improvisieren, denn das Heim ist noch jung und es muss alles erst Stück für Stück angeschafft werden. Egal, die Arbeit macht Spass. Vor Weihnachten war dann eine Qualitätsauditorin da (von einer Zertifizierungsfirma), sie hat mein Konzept gelesen. Das erste, was sie sagte war: ET muss an sieben Tagen in der Woche angeboten werden. Das zweite war: ET müssen Sie auch nachts anbieten. Als Drittes sagte sie zu mir, dass ich nach einer bestimmten Methode zu arbeiten habe. dabei hat sie mir Affolter besonders nahegelegt. Validation hat sie als manipulativ und gefährlich vom Tisch gewischt. Und sie hat bemängelt, dass in meinem Konzept ein komplett ausgearbeiteter und ausführlicher Ergotherapeutenstandard fehlen würde. Was meint sie damit? ET ist ein weites Feld. Wovon will sie denn einen Standard? Ich habe keine Ahnung, was ich machen soll. Ist das einfach eine Beschreibung, wie ich z. B. eine Gruppentherapie mache - oder was? Und ich soll niederschwellige Angebote (Vorlesen, Spazierengehen) aus dem Konzept rausnehmen und in ein extra Konzept schreiben - für die gut "ausgebildeten" Arbeitskräfte vom Arbeitsamt, die für die zusätzliche dementenbetreuung engesetzt werden. Ich bin grad irgendwie so richtig frustriert... Liebe Grüße, Yvonne

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04 Jan. 2009 17:53 #5251 von Sonne
Hallo Yvonne,
das interessiert mich aber auch. Ich bin in ähnlicher Situation wie Du, habe im letzten Jahr auch mein Konzept abgegeben und ein OK von der Leitung erhalten. Eine solche Zertif... Dame war bei uns soweit ich weiß noch nicht. Kommt diese in bestimmten Abständen? War sie vom MDK? Gib mal nähere Auskunft.
Ergotherapeutenstandard? Mir wurde gesagt, dass eine Einrichtung die Tätigkeit einer Ergotherapeutin nicht abrechnen kann, da ich ja für viele Bew. zuständig bin und nicht nur für ein oder zwei bestimmte Bew.  arbeite, sondern überwiegend eine Gruppe habe.
Klar, das ich in der Doko beine Tätigkeit genau beschreibe, wie z. B. geführt nach Affollter, Gehtrainig etc. Daher interessiert mich das jetzt doch sehr!
Gruß Sonne

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05 Jan. 2009 20:05 #5258 von Chillie
Chillie antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
hallo!
also mir wurde das von einer solchen dame (qm beauftragte)wie folgt erklärt.
wirkliche standarts sind gar nicht möglich,da das ergotherapeutische arbeiten individuelll nach bew. abgestimmt wird und standarts z.B. unter Blutdruckmessen fallen,was bei betreffendem bew. immer den gleichen ablauf nach sich zieht.die et so sagte sie arbeitet unter leitlinien,die ja wiederrum die unterschiedlichenmethoden, wie validation,affolter ect. nach sich ziehen...gruppen seien nur in soweit den rahmenbedingungen untergeordet,die ja meistens das einzige festgelegte standart beinhalten wie z.B. ort,zeit ect.... :-\ soweit mein beirat...hoffe ich konnte irgendwie helfen.... ich glaube das betrachtet jeder sehr subjektiv....

***Chillie***

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06 Jan. 2009 13:52 #5262 von SammyJo
SammyJo antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
Hallo Sonne...
die Qualitätsauditorin kommt von einer privaten Zertifizierungsfirma, bekommt also von meiner Chefin ne menge gezahlt. Ob sie regelmäßig erscheint, kann ich Dir nicht sagen. Ich weiß nur, dass sie am kommenden Donnerstag wieder hier aufschlagen wird und dann erlebe ich sie das zweite Mal. Ich bin der Auffassung, dass man EIN spezielles Konzept in einer stationären Pflegeeinrichtung nicht anwenden kann. Ich werde der Dame sagen, dass wir überwiegend gerontopsychiatrisch orientiert sind (wegen der vielen Dementen, die wir betreuen) und dass ich deshalb in der ET überwiegend psychosozial arbeiten werde, in Gruppen. Einzelbetreuungen finden nur wenige statt. Standards, wie in der Pflege gibt es für die ET nicht, sondern eben nur Leitlinien und Rahmenbedingungen. Ansonsten muss dann meine Chefin alles weitere klären, denn ich denke, dass ET zur Nacht und an sieben Tagen in der Woche auch den Aspekt der Finanzierbarkeit beinhalten. Zumal hinter unserer Einrichtung keine großen Financiers wie die Kirche z.B. stehen.
Hoffe, ich konnte Dir helfen?
Liebe Grüße, Yvonne

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06 Jan. 2009 18:03 #5263 von Sonne
Hallo Yvonne,
danke Dir für Deine Antwort, sehr verständlich. Aber entschuldige mal ET in der Nacht???? Da fällt der Reiter vom Pferd.
Ich drück Dir die Daumen, das dass nächste Gespräch mit der Dame, die vermutlich nicht genau weiß was ET ist, ruhiger und einfacher verläuft. Würe schön nochmal von Dir und dem Gesprächsverlauf zu hören.
Gruß sonne

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07 Jan. 2009 09:28 #5266 von greatname
greatname antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
Hallo!

Zunächst einmal kann ich Deinen Frust ziemlich gut nachvollziehen, da machst Du Dir die Mühe, verfasst ein Konzept und dann wird es vom Tisch gefegt und nur wenig konstruktive Kritik kommt rüber.

Aber: wenn ihr als Einrichtung zertifiziert werdet, müsst ihr ja bestimmte Anforderungen erfüllen. Und da Du den Bereich der Ergotherapie vertrittst, ist klar, dass du dich diesen Anforderungen stellen musst. In den Bereichen des Qualitätsmanagement geht es grob um drei Bereiche: die Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität. Diese drei Bereiche müssen in deinem Konzept klar beschrieben und herausgearbeitet werden.

Dass sie Deine Methoden bemängelt kann ich zwar nicht nachvollziehen, und ich würde mir an deiner Stelle durchaus mehrere Konzepte überlegen, die Du zu verschiedenen Stellen einsetzt. Zb. wann genau findet das Affolter Konzept Anwendung, welche Grundsätze des Bobath Konzeptes bearbeitest du (zb Zimmereinrichtung, Stellung des Bettes, Lagerung der Patienten od. Berücksichtigung des Bobath Konzeptes bei Einzeltherapien am Bett). Zur Validation: grundsätzlich vollzieht sich derzeit ein Wandel in den Konzeptionen zur Dementenbetreuung. Betrachtete man früher ROT und Validation als das "Nonplusultra" sind dies heute eher Konzepte die sehr kritisch von allen Seiten betrachtet werden.  Und jetzt geht es an den "Fisselkram" der Formulierung: eine "validierende Grundhaltung" ist wohl heutzutage eher angesagt und gern gesehen.

Einen perfekten Ergostandard kenne ich derzeit nicht (ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren  :) ), ABER:
genauso wie es in der Pflege Standards zu den Arbeitsschritten gibt, kannst du natürlich ebenfalls standartisierte Abläufe festlegen. ZB wenn ein Bewohner neu einzieht wird das Erstgespräch binnen den ersten drei bis 5 Tagen durch die examinierte Fachkraft durchgeführt. Der Biographiebogen binnen der ersten sechs Wochen erhoben, usw usw. Schau dir mal die Standards aus der Pflege an, mit ein bißchen Arbeit kann so auch jede ergotherapeutische Leistung definiert werden.

Zu den Betreuungskräften. Auch in meiner Einrichtung haben wir derzeit 8 solcher ungeschulter Kräfte. Natürlich werden sie keine Leistung erbringen, für die wir ja schließlich drei Jahre Ausbildung gemacht haben. Aber in den GKV Richtlinien findest du beispielsweise die Aufgben die Betreuungskräfte wahrnehmen sollen, und m. E. nach sind diese Aufgaben durchaus delegierbar (Foto Alben anschauen, Spaziergänge etc). Dein Part ist ja vlt. eher die Koordination des Einsatzes dieser Kräfte, die Schulung oder die Überprüfung ihrer Leistung. Wodurch grenzt Du Dich als Fachkraft ab?

Ich kann natürlich nicht beurteilen was genau diese Qualtitätsfrau von Dir wollte und ob sie das was ich geschrieben habe vielleicht meinte. Und die menschliche Seite von ihr bzw der Umgang dir gegenüber sei mal dahingestellt. Nimm es doch als Chance an, Deinen Bereich den Du mit Motivation und Engagement vertrittst auch so darzustellen: professionell mit fundierten Fachkenntnissen. Und suche ruhig auch den Diskurs mit ihr und Deiner Chefin auf einer fachlichen Ebene, denn wie sagt mein Chef immer "Nur wo Reibung ist kann schließlich Energie entstehen"

Kopf hoch und lass den Kampfgeist frei. Steck sie einfach alle in die Tasche!

Viele liebe Grüße
Kathrin

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07 Jan. 2009 09:31 #5267 von greatname
greatname antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
Achja,

mir fällt grad nochwas ein. Natürlich ist es super, wenn Angebote an sieben Tagen der Woche stattfinden. Aber vlt. meint sie damit nicht DICH sondern das Betreuungsangebot auch durch die Betreuungskräfte. Wenn die bspw. auch am Woe da sind, hast du dein Betreuungsangebot schon geregelt.

ET in der Nacht halte ich auch für Blödsinn, aber wie sieht es mit Abendangeboten speziell für Demente aus? Habt ihr eine Art "Nachtschwärmer" oder sowas?

Lg
Kathrin

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07 Jan. 2009 15:34 #5269 von frieden
frieden antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
hallo greatname,
was meinst du mit prozess, und strukturqualität. gib bitte mal einen
kleinen hinweis.
irgendwann im januar soll auch wie überall unser konzept besprochen
aufgebaut und vorgestellt werden.
danke frieden

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16 Jan. 2009 23:28 #5357 von Anonymous
Anonymous antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
Hallo Leute,
also ich habe von der Dame vom MDK die Aufgabe bekommen mindestens 17 Stunden die Woche Gruppentherapie anzubieten. Hinzu kommt das der MDK sagt, dass jeder Bewohner ein Anrecht auf tägliche Beschäftigung hat. Wir haben zum Glück nur 6 bettlägerige Bewohner, so dass ich es wenns gut läuft schaffe zu jedem eine viertel Stunde am Tag zu gehen. Außerdem gilt das ja ebenso für die Pflegekräfte, die das Thema Beschäftigung auch in ihrer Ausbildung haben. Ich erweiter gerade unser Angebot um basal stimulierende Sachen, z.B. CD`s mit Geräuschen, Duftlampen, basal stimulierende Form des Essen anreichens und der Mundpflege. Das wird nun alles von den Pflegekräften umgesetzt und auf einem von mir entworfenem Bogen dokumentiert. Viel mehr Zeitaufwand ist es auch nicht weil ich ja wenn ich eine CD einlege nicht daneben sitzen muss. Wir haben zum Glück auch eine Zeitschaltuhr, so das diese Angebote nicht mehrere Stunden laufen (Dauerberieselung) sondern nur ca. 30 Min. So kann man auf jeden Fall noch zusätzlich Angebote schaffen ohne viel Zeit zu investieren. Einzeltherapie und intensive Betreuung / Therapie kann das natürlich nicht ersetzen.
LG Kim

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06 März 2009 10:24 #5620 von petrapisa
petrapisa antwortete auf Konzept und Ergotherapeutenstandard
Hallo Ihr ,
ich arbeite seit sechs Jahren in einer großen Senioreneinrichtung und wir hatten bis letztes Jahr ein feststehendes Konzept, Standards für unsere Gruppen und alles war bestens. Seit einem Jahr haben wir eine neue Leitung und die ist der Meinung ET ist für Waschtraining, Eßtraining, Anziehtraining und nur für völlig immobile Bewohner da. Wie sagt Sie immer so schön Ball spielen und Kaffe trinken, das sollen andere machen. Wir sind mittlerweile nur noch 2 Ergos (vorher 4) , arbeiten in Schichten und stehen natürlich nicht zusätzlich auf dem Schichtplan, sondern für ca. 30 Bewohner als 3. Pflegekraft im Frühdienst. Sprich unsere Arbeit ist nicht mehr möglich und es übernimmt sie auch keiner, es herrscht Chaos. Meine Frage an Euch wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und wer hat positive Beispiele, wo funktioniert das Konzept Ergo bei schwerstpflegebedrftigen Bewohnern gut? Würde mich freuen von vielen zu hören.
Gruß Petra

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