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Da geht mir als §87b[sup:1n3k0pad]ler[/sup:1n3k0pad] die Hutschnur auf.carmina33 schrieb: Hallo
bei uns arbeiten die Alltagsbegl. alle 2 Wo. Sa/ So vo 8.00-12.30. Ergo und Mitarbeiter des Begl. Dienstes nur Sa. alle 2 Wochen jeweild von 8.30-12.30. Ich als Ergo habe dann eine Gruppe auf Wb für leichte Demenzerkrankungen, meine Kollegin aus Begl. Dienst spielt Samstags WII und die Alltagsbegleiter sind auf ihrren Wohnbereiche festgebungen und reichen meist Essen ein , und bieten eventuell ca. 40 Min Beschäftigung an. Sonntags habe ich noch nie gerbeitet.
Liebe Grüße
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carmina33 schrieb: Hallo
es tut mir leid dass du dich als 87b angegrieffen fühlst. Leider habe ich bei mir bei der Arbeit KEINE Leitungsposition über die Alltagsbegleiter. Der direkte Ansprechpartener ist der PDL / Heimleiter und dann die Wohnbereichsleiterin. Natürlich haben die PK-s entschieden, dass die 87 b essen anreichen müssen. Ich als Ergo hätte anders gemacht. Aber es ist nicht gewünscht, sie sollten so arbeiten.
Ich habe z.b heute Sturzprävention. Ich brauche dafür 20 Min. um ca 30 Stuhle + Materialien (immer 2 Stück / Bewohner) aufzubauen. Ich mache das seit Jahre alleine. Wenn der Heim mir solche Tätigkeiten als Ergo bezahlt, dann sind sie nur dämmlich. Ich hätte in 20 Min ein gangtraining gemacht oder Zeitung gelesen. Es ist eine Frage der Organisation. UND ICH WIDERHOLE WAS ICH HIER IM FORUM SCHON MAL GESAGT HABE:ES WIRD VON MDK NICHT GEPRÜFT WIE DIE ERGOS ODER ALLTAGSBEGL IM DETAIL ARBEITEN: ES WIRD GEPRÜFT OB SOZIALE BETRUUNG STATTFINDET: Und das ist für mich als Érgo einfach nur zu wenig und zu schwammig. und deshalb sind solche Unterschiede möglich. In Heim x macht Ergo und Alltags Begl. eine Arbeit, in Heim Y eine andere.#Liebe Grüße
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Koriander schrieb: Nun sind die Überstunden abgebaut, der MDK hat laut aufgeschrien und uns schlechte Noten gegeben und festgestellt, dass die Betreuung wohl hauptsächlich mit dem Essen beschäftigt ist- wir haben auch einen neuen Chef- und nun wird zurückgerudert. Es scheint auch in den neuen Richtlinien des MDK zu stehen, dass Bettlägrige nicht an 6 von 7 Tagen wie vorher, sondern lediglich an 3 von 7 Tagen ein Recht auf Betreuung haben, oder wie immer man das am besten ausdrückt...
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