Test durchführen im betreuten Wohnen bei Verdacht auf Demenz

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15 Juli 2011 12:55 #10525 von fumarini
. . . um Pflegestufe 0 beantrgen zu können.
Wie kann ich mich rechtlich absichern und ein Formular konzipieren, wo die Zusage von Bewohner oder Angehörigen die Erlaubnis zur Testung gibt.
Hat jemand Erfahrung damit?
Danke im Vorraus. :)

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16 Juli 2011 17:37 #10533 von Trulla-la
Frag doch mal in eurer Verwaltung.
Bei all dem Datenschutz werden die wahrscheinlich für solche Sachen entweder eh was unterschreiben lassen, oder entsprechende Formulare besitzen.

Wir machen den MMST und fragen NICHT bei jedem BW extra nach.
Da es auf Anweisung der PDL geschieht, wird bei Einzug (bzw. mit Vertragsabschluß) wohl etwas unterschrieben.

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18 Juli 2011 20:14 #10538 von fumarini
Vielen Dank für die Antwort, aber es klingt, als ob Du im Heim arbeitest, ich glaube im betreuten Wohnen erscheint es mir etwas diffiziler, aber der Tipp mit der Verwaltung ist gut.
Danke.

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18 Juli 2011 20:34 #10539 von merle
Hallo,
Sende dir hier mal einen Link : www.rechtlichebetreuung.de/betre ... htung.html ,
Vielleicht hilft dir das ja weiter.

Gruß Merle

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18 Juli 2011 20:51 #10540 von Trulla-la
Hallo Fumarini

ich glaube im betreuten Wohnen erscheint es mir etwas diffiziler


Das kommt auf die Verträge an, würde ich sagen.
Allerdings kenne ich mich im betreuten Wohnen wirklich nicht so aus.

@ Merle
Fumarini sucht eine Lösung zum Demenztest für Pflegestufen - - -
nicht zur gesetzlichen Betreuung.

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18 Juli 2011 22:13 #10542 von merle
Guten Abend,

ich habe die Frage schon richtig verstanden.
Betreutes Wohnen ist anders wie in einer direkten Pflegeeinrichtung. Man mietet sich die Wohneinheit und kann sich andere Leistungen im Haus direkt dazubuchen d.h. (z.B. Reinigungsleistung, Notruf usw.)...ansonsten ist man genauso frei wie in einer Mietwohnung. Bei nachlassender Gedächtnisleistung ist man genauso auf Hilfe von "Aussen" angewiesen. Falls bei dem Bew. die Einsicht nicht da ist und dieser z.B. keine Angehörigen hat, die Hilfe leisten ist er "eigenbestiimmt" und für sich ganz allein verantwortlich, d.h. wenn er nicht in eine Begutachtung durch Pflegedienst/MDK zustimmt bleibt der Bew. sich mit seiner nachlassenden Gedächtnisleistung  lange selbst überlassen.  Oft fehlt dann eben die Einsicht, dass man fremde Hilfe in Anspruch nehmen sollte oder bzw. muss. Dann geht der Weg eben über die Anregung einer  rechtliche Betreuung (Punkt: Gesundheitsfürsorge...). Ist natürlich keine gute Lösung, das ist mir auch klar.  Leider hatte ich selbst schon so einen Fall  und ich musste diesen Weg gehen um eine akue Eigengefährdung/Verwahrlosung zu vermeiden.

Gruß Merle

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19 Juli 2011 17:56 #10545 von fumarini
Danke für die ausführliche Antwort, dachte man könne die Einsicht umgehen, aber solange ein Mensch als mündig gilt. . .
Das Problem ist das Übermass an Betreuung, welches ich im sich steigernden Fall nicht aufbringen kann.

Gruß Lilly

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