Dokumentation bei Abwesenheit der BT Kraft/Ergo

Umfrage: Wie wird bei euch die Dokumentation bei Abwesenheit/Verhinderung der BT Kraft/Ergo gehandhabt? (endet am 0000-00-00 00:00:00)

Keine Doku
1 12.5%
Doku NUR bei Ablehnung durch BW OHNE Begründung
Keine Stimmen 0%
Doku NUR bei Ablehnung durch BW + MIT Begründung
2 25%
Doku AUCH wenn geplantes nicht stattfinden konnte OHNE Begründung
Keine Stimmen 0%
Doku AUCH wenn geplantes nicht stattfinden konnte + MIT Begründung
5 62.5%
Anzahl der Wähler: 1
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16 Apr. 2014 23:17 #13383 von Kiwi7
Halli Hallo 8)
bei uns im Haus dokumentieren die Ergotherapeuten und 87b-Kräfte auf unterschiedlichen Formblättern mit ihrem Handzeichen (also alles noch handschriftlich bei uns). Sollte ein Angebot ausfallen, markieren wir es im Formblat mit einem Strich und dokumentieren aber keine Beründung wie Urlaub etc. im Pflegebericht. Findet das Angebot statt, der Bewohner will aber nicht teilnehmen, dokumentieren wir einen Kringel und schreiben im Pflegebericht, warum er nicht teilnehmen wollte. Nun kann es ja sein, dass die Ergotherapeutin, die montags die Wii-Runde anbietet, Urlaub hat und durch eine Betreuungsassistentin vertreten wird. Dann stellt sich regelmäßig die Frage, auf welchem Formblatt eingetragen wird (Ergo oder 87b). Ich denke, dass dann auf deren Blatt eingetragen werden sollte. Oder? Wie macht ihr das?

Insgesam können wir als auch die BAs bei uns relativ eigenständig entscheiden, welche Angebote bei Urlaub oder Krankheit aufgefangen werden und welche ausfallen. Oft wird das dann auch nach Tagesverfassung der Bewohner entschieden.

@ChristinaHH: du hattest geschrieben, dass bei euch die Einzeltherapie nicht fest eingeplant ist. Meinst du damit die Einzeltherapien wirklich nur durch die Ergotherapie (z.B. motorisch-funktionell)? Heißt das, ihr als Ergos bieten 'nur' Gruppen an und entscheidet dazwischen, mit wem ihr einzeln etwas macht?
Ach, Fragen über Fragen ::)
Ich wünsche nun erstmal allen eine gute Nacht  :)

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08 Sep. 2014 22:21 #13512 von Sonia_80
Die ablehnung wird bei uns im haus auch dokumentiert. man muss ja nachweisen, das man es angeboten hat, ansonsten können die die gelder streichen. somit kann man wenigstens laufzeit mit einberechnen, sowie vorbereitung.

desweiteren erkennt man an der schreibweise was man vorhatte, daß man sich gedanken macht.

was nicht steht, ist halt nicht gemacht.

Zur urlaubsvertretung:

meine kollegen halten mich shcon oft zurück, das man nicht alles schaffen darf wenn einer im urlaub ist, ansonsten könnten die ja dort leute einsparen oder mitarbeiter für die pflege abzwacken wenn dort jemand benötigt wird. klaüppt ja dann auch mit wenigern betreuern.

die chefs wollen, das wir dann halt nur 5 minuten betreuung anbieten.

das kann man mal ne woche machen, wenn plötzlich viele krank sind, aber was wenn es urlaubszeit ist. da gibt sich jeder die klinke in die hand und fehlt ständig einer.

wir in SB haben das glück, es muss der stellenanteil da sein soviel wie betten da sind, egal ob besetzt oder nicht.

in der 87b oder in der pflege sieht das dann leider anders aus und es kommt zu kürzungen und kündigungen. die da geblieben müssen dann mehrarbeit machen, wenn das haus wieder voll besetzt ist, weil so schnell keine neuen kräfte gefunden werden.

ohh man ich schweif wieder aus.

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09 Sep. 2014 16:27 #13521 von dmaus1972
bei uns gibt es zwei ergortherapeuten und beide machen im wechsel gruppen oder auch zusammen. und wenn einer Urlaub hat, macht die ergo die gruppe alleine

bei betreuungskräften das selbe und bei uns werden fünf mal die Woche die Bewohner abgezeichnet, wenn man ein oder zwei tage frei hat, dann muss keiner abzeichnen ausser er oder sie war mit dem Bewohner im Gespräch. es ist wichtig 5 mal zubetreuen, klappt es sieben tage super aber wenn nur 5 auch fein

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