Wer ist für die Planung des AEDL 9 in der Pflegeplanung verantwortlich?

Umfrage: Wer ist für die Planung des AEDL 9 in der Pflegeplanung verantwortlich? (endet am 0000-00-00 00:00:00)

Die §87b Betreuungskräfte/Betreuungsassistenten
5 8.8%
Pflegekräfte
13 22.8%
Ergotherapeuten
22 38.6%
Leitung der Sozialen Betreuung
10 17.5%
Weitere Mitarbeiter der Sozialen Betreuung
7 12.3%
Anzahl der Wähler: 14
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29 Juni 2011 19:11 #10464 von Pegasus
Hallo zusammen,

im einem Forum der zusätzlichen Betreuungskräfte kommt gerade die Frage auf, wer die AEDL's in der Pflegeplanung auszufüllen hat.

An viele zusätzlichen Betreuungskräfte wird gerade herangetragen, dies zu tun. Da kommt es natürlich zu Fragen. Dies war nicht Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme und die Verantwortung erscheint vielen doch recht groß.
Selbst schreibe ich als zusätzliche Betreuungskraft alle PP AEDL 9 bei uns in der Einrichtung, hatte aber auch etliche Fortbildungen dazu in den letzten 10 Jahren.

Über eine Diskussion und Erfahrungen zum Thema würde ich mich freuen.
Gruß
Pegasus

Wo sich Betreuungsassistenten treffen:
www.Betreuungsassistent.info
Der weltweit größte Treffpunkt
der zusätzlichen Betreuungskräfte im Internet!

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29 Juni 2011 21:14 #10466 von Ziesel85
also bei uns ist es so das nur examinierte pflegeplanungen schreiben dürfen, dass zählt für die pflege, also nur examinierte altenpfleger/krankenpfleger. das gleiche gilt auch für die soziale betreuung, nur ergos schreiben bestimmte punkte in der pflegeplanungen, keine 87b- kräfte.

natürlich dürfen alle mitarbeiter informationen beitragen, aber einschreiben dürfen sie nur examinierte kräfte...

Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von anderen. So wird dir viel Ärger erspart bleiben...

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03 Juli 2011 12:51 #10475 von Anonymous
Hallo,

bei uns ist es so, dass wir Ergos AEDL9 in der Pflegeanamnese schreiben und die Pflegekräfte den Rest der Anamnes und die Pflegeplanung.

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04 Juli 2011 07:22 #10479 von Mone
Hallöchen!

Bei uns ist es so, als ich vor sechs Jahren in dem Haus angefangen bin habe ich Ergo in AEDL 12 eingetragen, dort wurden alle Aktivitäten eingetragen, nun ist es so das ich mitlerweile in alle AEDL`s was schreibe, Kommunikation, Essen, Schmerzäußerungen etc. AEDL 9 sind bei uns kognitive Angebote, AEDL 12a struckturierter Tagesabalauf und AEDL 12b schreiben die 87b Kräfte rein, ich erstelle die Pflegeplanung und überprüfe sie das dürfen die 87n Kräfte nicht, interessant finde ich bei der Überpfüfung von AEDL 12b, das die Bew. die ich eigentlich ja schon seit 6 Jahren kennen bei einer 87n Kraft die gerade mal ein halbes Jahr da ist und vorher noch nie etwas mit Pflege und Betreuung zu tun hatte, die Bew. bei dieser Kraft immer alles können.

Lieben Gruß Mone

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27 Aug. 2011 13:41 #10778 von julu
Hallöchen,
ich arbeitet als Betreuungskraft (87b) und plane die PP AEDL 9, bearbeite die BW- Biografie allgemein und im AEDL mit, da sich durch die Einzelbetreuung, viele Gespräche mit biograf. Inhalten ergeben. Es ist eine intimere Atmosphäre als in der Gruppe. Wir hatte bereits eine Prüfung und es wurde nichts beanstandet.

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13 Dez. 2011 19:38 #11319 von Anonymous
Hi,

Ich denke, da gibt es noch  keine einheitliche Regelung. Bei uns im Haus übernehmen die Ergos-,Musik- und Kunsttherapeuten  die Aedl 1,9,12 und 13. Im wöchentlichen Team (mit § 87b-Betreuern und Therapeuten) werden die BW besprochen und Veränderungen von den Therapeuten eingetragen.

Grüße

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31 Dez. 2011 14:39 #11378 von hobbes
Hallo,

bei uns haben es vorher immer die Pflegefachkräfte gemacht.

Aber ca. ein halbes Jahr nach dem ich dort Angefangen habe ich mit der Heimleitung und den Wohnbereichsleitungen gesprochen und Vorgeschlagen dass ich diesen Part doch übernehmen kann.
Seitdem schreibe ich den AEDL 9 und evaluiere diesen alle drei Monate und weiß dass dieser Bereich vollständig ist.

Bei der letzten MDK-Prüfung wurde es sogar gelobt, weil dort einiges an biografischen Daten stand, was wie wir alle wissen, ja sehr wichtig für den MDK ist.
Mich hat es jedenfalls gefreut und somit weiß ich dass ich alles richtig mache.

LG Anke

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01 Jan. 2012 11:32 #11380 von meindeins
halli hallo!

bei uns ist das wieder anders aufgeschlüsselt!
Ich als ergo schreibe die PP für die Beschäftigung und die Betreuungskräfte sollten eigentlich eine zusätzliche schreiben für die BW mit §87b! übernehme ich jedoch zur zeit mit, da unsere Betreuungskräfte noch keine schulung in die Richtung hatten!
Die Verantwortung liegt bei uns ergos, dass das dann alles stimmt!

lg

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