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Was verstehst du unter
Abklärung eines Demenz-Patienten?
Für die Diagnose sind ja die Ärzte zuständig.
Wenn es dir um das beantragen der §87b Lstg. geht ist der MMST wohl üblich.
Dazu sind noch die Items erforderlich (zumindest kenn ich es so).
Von diesen Items müßen zwei mit JA beantwortet werden, davon mindestens einmal bei einem Item aus einem der Bereiche 1 bis 9
Hier eine Liste mit den Items......
1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz);
2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen;
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen;
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation;
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten;
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen;
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung;
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben;
9. Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus;
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren
12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Dafür gibt es ja Vordrucke in denen du einträgst inwieweit etwas zutrifft/nicht zutrifft.
Hier
kannst du noch weiteres nachlesen.