Hallo...davon ist mir auch nichts bekannt und wäre unlogisch mit §87b, da dieser ja direkte Aussagen hat für wen er zutrifft.
Generell stehen bisher jedem Bewohner mit Pflegestufe Betreuungsangebote zu...und wenn das auch nur ein Angebot zu einem Ausflug ist an dem der BW nicht teilnehmen möchte.Wie das ab 1.1 ist weiß ich noch nicht
Meine bisherigen Infos über Änderungen im neuen Jahr...
Ab 1. Januar 2014 gelten die neuen Pflege-Transparenzvereinbarungen stationär. Die QPR werden daher derzeit überarbeitet und nach Genehmigung durch das BMG zum Download angeboten. Ziel ist es, die Druckfassungen spätestens im Februar 2014 anzubieten.
Momentan sind noch die alten QPR online unter
www.mds-ev.org/media/pdf/2010-02-16-MDK
... 281%29.pdf
Änderungen Transparenzvereinbarungen 2014 ( Soziale Betreuung )
Demnach steht :
1.)
eb 42 : Gruppenbetreuung an 5 Tagen
eb 43 : Einzelbetreuung Anspruch BW 3 Tage
Einzelbetreuungen müssen im Wochenplan mit aufgeführt werden.
2.)
Bisher gilt " Was nicht dokumentiert ist, ist nicht gemacht " .
Neu gilt " MDK kann im Zweifel noch Aussagen zur Beurteilung berücksichtigen "
MDK wird also ab kommenden Jahr viele Fragen stellen.
3.)
Künftig werden neun BW unabhängig von der Größe des Heimes geprüft, und zwar drei jeder BW in jeder Pflegestufe.
4.)
Sämtliche Mitarbeiter der sozialen Betreuung sollen im Konzept namentlich erwähnt werden mit Stellenbesetzung und Stundenumfang. Auch muss der veränderte Anspruch der auf Gruppe / Einzel mitangegeben werden.
5.) Der Personalschlüssel der sozialen Betreuung wird nun auch genau errechnet.
Da gibt es jetzt ein extra Feld.
Hier sind alle Änderunge zu finden:
Pflegenoten: Bewertungssystem der Qualitätsprüfungen der MDK (stationär) - ab 01.01.2014
Dann hhabe ich noch einen vorläufigen Gesetzentwurf.
Ab Seite 75 ist von der Pflege die Rede
klick zur PDF
Habe dazu nicht alles gelesen.
Auszug der Gesetztesänderung Zeile 3408 - 3412 :
Bis zur Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs werden wir zügig vor allem die schon bestehenden Betreuungsleistungen weiter ausbauen und auf alle Pflegebedürftigen ausdehnen. Bei einem Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20
Pflegebedürftige werden so zum Beispiel in stationären Einrichtungen insgesamt bis
zu 45.000 Betreuungskräfte tätig sein.