Umfang der sozialen Betreuung

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07 Apr. 2014 22:12 #13378 von MickyBrownEyes
Umfang der sozialen Betreuung wurde erstellt von MickyBrownEyes
Hallo an alle!

Habe mal eine simple Frage...

Im Rahmen der 87b-Betreuung ist ja klar vorgegeben in welchem Umfang und Rahmen diese zusätzliche Betreuung absolviert werden muss (1:24, 10Min 6x/Woche, usw.)

Wie sieht das bei der grundliegenden allgemeinen sozialen Betreuung im stationären Bereich aus??
Auf meiner Arbeitsstelle (Haus mit ca 110 BW) sagte man mir, dass das Haus soziale Betreuung (Gruppenaktivitäten)  in einem Umfang von 50Stunden/Woche anbieten muss.

Solch eine genaue Angabe, die angeblich im Heimvertrag festgelegt wurde, ist mir völlig neu  :o

Kann mir jmd dazu was erläutern oder mich aufklären?

Danke im Vorraus  :)

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16 Apr. 2014 22:58 #13382 von Kiwi7
Kiwi7 antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Hallo MickyBrownEyes,
sehr interessante Fragestellung. Denn genau die gleich Frage stelle ich mir auch immer wieder! Wir haben da keine Vorgabe der Heimleitung oder PDL, sondern sind auf uns allein gestellt bezüglich der Planung.  :-\
Bedeutet denn bei euch, dass die allgemeine soziale Betreuung (durch die Ergotherapeuten, nehme ich an) nur Gruppenangebote beinhaltet?
Und dann stelle ich mir noch oft die Frage, wie man die 87b-Betreuung und normale soziale Betreuung trennen soll?!  ??? Bei uns kommt es schon mal vor, dass Angebote wechseln (zum Beispiel, dass die Betreuungsassistentin den Bingoabend im Wohnbereich mit den fitteren Bewohnern aus Krankheitsgründen oder Urlaub übernimmt, den sonst ich als Ergotherapeutin gestalte. Was ich damit sagen will, ist, dass die Bereiche ja auch häufig verschwinden.
Unser Ziel ist es natürlich auch, dass besonders die immobilen Bewohner 6 Angebote die Woche haben. Wie macht ihr das? Werden dann diese 6 Angebote NUR von den Betreuungsassistenten gemacht oder auch durch die Ergos abgedeckt?! Und wie errechnest du die 10 Minuten bei den 87ern?


Irgendwie ist das alles immer noch sehr schwammig, oder?!
Bin nun auch weiterhin gespannt auf andere Antworten...
...schönen Abend euch allen noch  8)

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17 Apr. 2014 23:58 #13385 von MickyBrownEyes
MickyBrownEyes antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Ob die allg soz Betreuung nur Gruppenangebote beinhaltet weiss ich leider nicht, aber eigentlich müssten ja die Einzelzuwendungen ebenso dazu zählen, da diese BW ja aus verschiedenen Gründen eben nicht an den Gruppenaktivitäten teilnehmen können, aber einen Anspruch auf allg soz Betreuung haben...

Allg soz Betreuung und 87b-Betreuung ist klar zu trennen, sowohl in den Grundlagen als auch in der Doku.

Bei euch bekommen immobile BW 6x wöchentlich 87b oder allg soz Betreuungs-Angebote? Wie kommt diese Frequenz zustande? Und sind immobile bei euch lediglich die Bettlägerigen oder auch die sich im Rollstuhl nich tmehr eigenständig fortbewegen können?

10Min war so dahin geschrieben.. es sind ja eigentlich 20min pro  87b-Einheit.
Schlüssel ist 1:24. Das heisst eine Vollzeitstelle Betreuungskraft ist für 24 BW am Tag da. Geht man von einem normalen 8(Arbeits-)Stunden-Tag aus, sind das für jeden 87b-BW 20 Minuten ...

Nach den neuen Richtlinien ab diesem Jahr wird auch darauf geachtet dass die Betreuungskräfte NICHT regelmäßig hauswirtschaftliche und grundpflegerische Dinge übernehmen!

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18 Apr. 2014 08:53 #13386 von Kiwi7
Kiwi7 antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Aaaalso...die normale soziale Betreuung soll laut MDK-Richtlinien an mindestens 5 von 7 Tagen Gruppenangebote anbieten und planen. Für Bewohner, die aus verschiedenen Gründen nicht an Gruppenangeboten teilnehmen können, an mindestens 3 von 7 Wochentagen alternative Angebote, stimmt's?
Unter immobilen Bewohner verstehe ich die, die wirklich nahezu nur im Bett liegen...da planen wir 6 Angebote. Ich weiß selber nicht mehr, wie das zustande kam. Meine Kollegin sagte mal, dass das so sein soll und irgendwie wurde das dann so angenommen.
Ich habe immer gesagt, dass wir uns sehr einengen, denn je mehr wir für den Bewohner planen, was dann nicht stattfindet, weil man sich vielleicht um nen anderen Bewohner gerade kümmern muss, desto schlechter macht sich das natürlich auch in der Dokumentation. Aber gut, ich bin auf taube Ohren gestoßen sowohl bei Kollegin als auch PDL!
Jedenfalls ist es dann bei den immobilen Bewohnern so, dass sie 6 Angebote pro Woche erhalten (teils von Ergo, teils von Betreuungsassistentin).
Ich hätte halt so gern mal ne gültige Anweisung bzw. etwas zum Nachschlagen, damit man auf der sicheren Seite ist, wie man plant...aber gibt es scheinbar nicht, oder?  ::)
Scheinbar ist die Frequenz für Gruppenangebote der Ergos ja nun auf mindestens 5 pro Woche gesetzt...kann man dann davon ausgehen, dass die Anzahl auch bei den Angeboten der Betreuungsassistenz gilt??!

Oh man...ich bin confused  :-X
Wünsche einen schönen Karfreitag :) Ich hab' Spätdienst ;)

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23 Apr. 2014 19:39 #13391 von ChristinaHH
ChristinaHH antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Laut MDK Richtlinien ist es so, (wie Kiwi schon geschrieben hat) das an Fünf von Sieben Tagen in der Woche Gruppenangebote geplant  und angeboten werden sollen.
Für die Bew. die, aus welchen Gründen auch immer, nicht an diesen Angeboten teilnehmen können soll an 3 von Sieben Tagen ein Betreuungsangebot geplant werden bzw. stattfinden.
Diese Leistungen beziehen sich jetzt nur auf die Soziale Betreuung. Die Betreuung §87b ist hier nicht mit eingerechnet.

Ich weiß allerdings auch nicht wie wir dass in unserem Haus bei 70 Bew eine in Vollzeit und eine 20H schaffen sollen....  ::)

Bei den Betreuungskräften §87b habe ich auch keine genauen Angaben gefunden, wie oft die Einzelbetreuung stattfinden soll. Aber aufgrund des Stellenschlüssels planen wir für Bew, welche nicht an den Gruppen teilnehmen können, zusätzlich zur sozialen Betreuung,  2 Einzelbetreuungsangebote 87B die Woche.

LG Christina

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07 Mai 2014 12:31 #13408 von Stefanie
Stefanie antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Hallo... Ich hätte mal eine Frage... Ich habe leider nicht heraus gefunden, im welchen Umfang die Betreuungskräfte nach § 87b arbeiten sollen? Was haben sie für Aufgaben und Richtlinien? Gruppe wie oft, Einzel wie oft? Dürfen sie überhaupt noch Esstraining durchführen? Da ja MickyBrownEyes geschrieben hat, dass das klar definiert ist, aber ich leider nichts dazu gefunden habe.... Das ist mir schwammig... :o

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09 Mai 2014 20:38 #13412 von MickyBrownEyes
MickyBrownEyes antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung

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08 Sep. 2014 22:09 #13510 von Sonia_80
Sonia_80 antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Huch, hab mich hierzu noch gar nicht geäußert, wie kann mir das passieren ,)

es gibt keine feste regelungen bzw nicht wirklich was schriftlich festgelegt.

habe aber mit nem verband in dortbund telefoniert.

grob wird berechnet:

0,5 stelle grundsätzlich

hinzu kommen dann pro vollzeitstelle auf 58,6 bew eine kraft.

betreut werden soll regelmäßig, wobei nirgends steht was regelmäßig heißt. wie lange steht auch nirgendwo.

das kann jedes heim wohl selbst festlegen.

wir betreuen jeden bew 1x im jahr, und das regelmäßig ;)

nein scherz beiseite, habe heute nen clown verschluckt.

ich habe bei uns festgelegt, jeder bew soll einmal die woche betreut werden. wobei jeder mitarbeiter für sich adäquat entscheiden muss, war das jetz wirklich eine betreuung. also ein 5 minutengespräch ist da nicht drin.

es sollte abwechselnd, was aus zeitung vorgelesen werden, nen spaziergang ect.

dabei unterscheiden wir von allen leuten die in die gruppe kommen, diese müssen nicht nochmal einzeln betreut werden.

der rest halt einzelbetreuung.

wir sind nicht so festgesetzt wie die 87bler. 1 h in der woche steht jedem zu, sondern wir können es individuell entscheiden.

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08 Sep. 2014 22:10 #13511 von Sonia_80
Sonia_80 antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
zu dem link über mir:

ich finde den witzig. meine kollegin wollte ein zwischenzeugnis und da stand auch tiere füttern als aufgaben im heim mit drin. das tut sie gar nicht, wir haben keine tiere, soweit, was chefs  über uns wissen und was sie sich überhaupt durchlesen, was unsere aufgaben sind.

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10 Jan. 2015 14:35 #13657 von Heike
Heike antwortete auf Umfang der sozialen Betreuung
Hallo , ich weiß der Beitrag ist schon etwas älter . Meine Frage wo finde ich die Richtlinien für Betreuungskräfte?

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