Krankenhausfluraboutpixel.de © KimCUnter dem Titel "Qualitätsicherung durch den MDK ab 2009" diskutieren EbeDe.net-Mitglieder bereits seit Dezember 2008 über die neuen Kriterien. Nun hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen die aktuellen Kriterien nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI veröffentlicht. Ab Mai sollen Pflege- und Altenheime demnach Schulnoten für ihre Leistungen erhalten.

Schulnoten verschaffen einen schnellen Überblick

Aufgeteilt wird die Qualitätsprüfung in die Bereiche "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und die "Befragung der Bewohner". Neu an der Qualitätsprüfung ist, dass das Pflegeheim für die erbrachte Leistung eine Schulnote erhält. So gibt es für jeden Prüfungsbereich eine Note zwischen "sehr gut" und "mangelhaft", die in einer Gesamtnote am Ende zusammengefasst wird. Die Befragung der Bewohner wird gesondert ausgewertet und ausgeschrieben. Der Nachteil des neuen Benotungssystems ist, dass die Gesamtnoten keine detaillierte Auskunft über Teilaspekte geben. Nachlesbar sind die Ergebnisse ab dem Spätsommer im Internet und an einer gut sichtbaren Stelle des jeweiligen Alten- und Pflegeheims.

Was wird von den Mitarbeitern in Pflegeinrichtungen erwartet?

Insgesamt gibt es für die Bereiche "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" und "Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung" je zehn Fragen. Inhaltlich orientieren sie sich am MDK-Prüfbogen. Aber auch neue Fragestellungen, die zum Teil Richtlinien und Kriterien der BIVA und der AWO entsprechen, sind im Fragebogen enthalten. In der Rubrik "Umgang mit demenzkranken Bewohnern" gibt es die neue Frage "Wird das Wohlbefinden von Bewohnern mit Demenz im Pflegealltag ermittelt und dokumentiert und werden daraus Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet?". Somit erfasst die Qualitätsprüfung nicht nur gegenwärtige Angebote, sondern auch deren Dokumentation und stetige Weiterentwicklung.

Die aktuellen Kriterien mit allen Fragen können Sie hier einsehen.

(Quelle: Spitzenverband der Krankenkassen)