HandreichungAb dem 1. Juli 2008 tritt die neue Pflegereform in Kraft. Sie trägt endlich auch zur Verbesserung der Betreuungssituation demenziell erkrankter Menschen im ambulanten und stationären Bereich bei. Neben der Erhöhung des Pflegegeldes können Angehörige und Pflegeheime für den Bereich der Betreuung in Zukunft Gelder beantragen.
Betreuungsgelder für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Neu ist, dass ab Inkrafttreten der Reform auch Personen der Pflegestufe Null mit eingeschränkter Alltagskompetenz im ambulanten Bereich einen Anspruch auf einen Betreuungsbetrag haben. Der alte Satz von 460 Euro jährlich, der nur Personen mit Pflegestufe vorbehalten war, steigt jetzt auf einen Grundbetrag von 100 Euro monatlich an. Liegt im Verhältnis zum Grundbetrag ein höherer Betreuungsbedarf vor, so beträgt die monatliche Auszahlung bis zu 200 Euro. Wie viel Betreuung erforderlich ist, um die Gelder und die einzelnen monatlichen Leistungen zu empfangen, müssen die Pflegekassen noch im Rahmen von Richtlinien definieren.
Mehr Personal für stationäre Betreuung
Einen deutlichen Nutzen von der Pflegereform erlangen auch die demenziell erkrankten Menschen in Alten- und Pflegeheimen. Hier können ab dem 1. Juli 2008 neue Stellen in der Betreuung entstehen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit könne dann die Stelle einer zusätzlichen Betreuungsassistenz nach dem Abschluss der vertraglichen Vereinbarung mit den Pflegekassen voll finanziert werden. Diese Arbeitskraft ermöglicht dann gesonderte Angebote für demenziell erkrankte Bewohner. (Quelle:
BMG)